Gruppe Beamte Staatsdiener

Zuletzt aktualisiert am 11.03.2024 um 3:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 4-5 Minuten

Die Wahl der privaten Krankenversicherung ist nicht ganz ohne Hürden zu bewältigen. Es gibt unzählige Blickwinkel, aus denen ein Versicherungsanbieter betrachtet werden sollte. Für den Laien ist es oftmals schwer, die passende private Krankenversicherung für Beamte zu finden, denn ein Test kann schnell unnötig viel Geld kosten.
Beamte und Beamtenanwärter bekommen von Anfang an über den jeweiligen Dienstherren eine Basisabsicherung. Diese liegt je nach Bund und Land im Bereich zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten, die für die Genesung zu bezahlen sind. Um jedoch auf höherwertige Leistungen zugreifen zu können, muss eine zusätzliche private Krankenversicherung für Beamte abgeschlossen werden.

Inhaltsverzeichnis:

  • Welche Vorteile bietet Ihnen die Beihilfe für Beamte?
  • Worauf sollte beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte geachtet werden?
  • Wie hoch ist die Absicherung für Kinder?
  • Prozentualtarife — Wozu dienen Sie?
  • Die besten privaten Krankenversicherungen für Beamte im Vergleich

Welche Vorteile bietet Ihnen die Beihilfe für Beamte?

Die sogenannten Beihilfetarife sind lediglich dazu da, einen gezielten Bereich der privaten Krankenversicherung abzudecken. Aus diesem Grund sind die Kosten hierfür eher gering. Durch die Beihilfetarife lässt sich die Krankenversicherung des Dienstherren aufstocken. Gerade Beamtenanwärter haben so die Möglichkeit, sich hochwertig, aber günstig abzusichern. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beihilfetarife ist simpel: Die private Krankenversicherung für Beamtenanwärter – aber auch für Beamte – muss schon vorhanden sein.

Die Vorteile im Blick:

  • Günstige Tarifgestaltung
  • Absicherung von Versorgungslücken in der Beihilfe des Dienstherren
  • Individuell einsetzbar

Worauf sollte beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte geachtet werden?

Die privaten Krankenversicherer haben gewisse Voraussetzungen für die Aufnahme eines neuen Versicherten. Zunächst wird der allgemeine Gesundheitszustand untersucht, um das Risiko zu minimieren, von Anfang an mehr Kosten als Einkünfte zu haben. Bestehen Erkrankungen, Übergewicht oder andere gesundheitliche Einschränkungen, ist mit Zuschlägen zu rechnen. In besonders schweren Fällen wird eine Aufnahme komplett verweigert.

Der Vergleich mehrerer Krankenversicherungen untereinander ist schwierig, da man nicht alle Leistungen auf einen Blick sehen und somit gegenüberstellen kann.

Die wichtigsten Punkte, die vor einem Vergleich geklärt werden sollten:

  • Sind die Grundleistungen gesichert?
  • Gibt es Sonderleistungen?
  • In welcher Lebenssituation befindet sich der zukünftig Versicherte?
  • Ist eine Dienstunfähigkeitsabsicherung enthalten?
  • Welche ambulante Versorgung wird gewünscht?
  • Welche stationäre Versorgung wird gewünscht?
  • Sollen zahnärztliche Zusatzleistungen enthalten sein?
  • Wie werden Pflege, Krankentagegeld, Kuren etc. gehandhabt?

Wie hoch ist die Absicherung für Kinder in der privaten Krankenversicherung für Beamte?

Für viele Beamte und Beamtenanwärter ist es sehr wichtig, wie hoch die Absicherung für Ihre Kinder ist, wenn Sie sich nach einem „private Krankenversicherung für Beamte Test“ für einen der Anbieter entscheiden. Grundsätzlich stehen dem Beamten 80 Prozent der Kosten als Leistung durch die Versicherung zu, wenn er mehr als ein kindergeldberechtigtes Kind hat. Für die Ehefrau werden immerhin noch 70 Prozent übernommen.

Welche Beihilfebemessungssätze gelten für welche Situationen?

Jede Lebenssituation erfordert in den meisten Fällen ein individuelles Handeln. So verhält es sich auch bei den Beihilfebemessungssätzen, denn sie passen sich entsprechend Ihrer familiären Disposition an. Grundsätzlich wird der Beihilfesatz jedoch auf der Leistungsbasis der Bundesbeihilfe berechnet. Im Normalfall liegt der Beihilfesatz für einen Beamten bei 50% oder 70% Beihilfeanspruch. Wenn berücksichtigungsfähige Ehegatten und oder Kinder vorhanden sind, erhalten die Ehegatten 70% und Kinder 80% Beihilfe, mit Ausnahme der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Bremen. Für die Berücksichtigungsfähigkeit der Ehegatten sind die individuellen Einkommensgrenzen der jeweiligen Bundesländer zu berücksichtigen. Kinder erhalten in der Regel bis zu 25 Jahren Beihilfe plus Wehr- und Zivildienstzeiten werden berücksichtigt. Ist das Kind 25 und älter, besteht kein Beihilfeanspruch mehr, mit Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte.

Einige Bundesländer haben jedoch eigenständige Regelungen, im Umgang mit der Beihilfe. Um Ihnen einen Überblick zu geben, welche Sätze wann greifen, finden Sie im folgendem.

Beihilfesatz auf der Leistungsbasis der Bundesbeihilfe

Situation Bemessungssatz
Anspruch als Beihilfeberechtigter mit oder ohne berücksichtigungsfähiges Kind 50%
Anspruch als Beihilfeberechtigter mit mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kindern 70%
berücksichtigungsfähiger Ehepartner / eingetragene Lebenspartnerschaft 70%
berücksichtigungsfähiges Kind 80%
Empfänger von Versorgungsleistungen als Beamter im Ruhestand (Pensionär) 70%
Waise 80%

 

Ausnahmeregelungen für Baden-Württemberg, Bremen und Hessen

Baden-Württemberg: Wenn bereits am 31.12.2012 ein Anspruch auf Beihilfe bestand, gilt ein Bestandsschutz

  • 70% Beihilfe für Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind (max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
  • Beihilfeberechtigte bei ehemals mind. drei Kindern
  • Versorgungsempfänger (Pensionäre)
  • Übergangsregelung Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (70%), die am 31.12.2012 als berücksichtigungsfähig galten, solange Sie in der PKV versichert sind.

Bremen: 50% ambulant, Zahn und stationär (max. 70% ambulant, Zahn und stationär)

  • +5% je berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Ehegatten und Kinder max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
  • Ehegatten sind nur bis zu einer Einkommensgrenze von 10.000 € im VKJ berücksichtigungsfähig.
  • +10% bei Versorgungsempfängern (Pensionäre)

Hessen: 50% ambulant und Zahn, 65% stationär (max. 70% ambulant und Zahn, 85% stationär)

  • +5% je berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Ehegatten und Kinder max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
  • Ehegatten sind nur bis zu einer Einkommensgrenze von 8.354 € im VVKJ berücksichtigungsfähig.
  • +10% bei Versorgungsempfängern (Pensionäre)

Stand: Februar 2016

Die besten privaten Krankenversicherungen im Vergleich

Vor dem Abschluss eines Vertrags, beispielsweise einer Privaten Krankenversicherung für Lehrer, sollten alle relevanten Anbieter und Tarife miteinander vergleichen werden. Über unseren vollkommen kostenlosen Service erhalten Sie von uns zahlreiche Vorschläge und Tipps, welche private Krankenversicherung für Beamte am besten zu Ihnen passt. Hierzu benötigen wir lediglich einige Angaben von Ihnen, um den bestmöglichen Tarif finden zu können.

Ihre Vorteile liegen auf der Hand:

  • Sie verschenken nicht unnötig Geld
  • Sie bekommen im besten Fall mehr Leistung für weniger Beitrag
  • Sicherheit bei Ihrer Entscheidung
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