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Sozialversicherungswerte 2017 – Das kommt im Versicherungs- und Beitragsrecht auf Sie zu

Taschenrechner und Kalender: Bild: PhotoSG - Fotolia
Dez
7
2016

Neue Sozialversicherungswerte im Jahr 2017 Bild: PhotoSG - Fotolia

Die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen sich ab dem 01.01.2017. Derzeit beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 57.600 Euro. Sowohl die Beitragsbemessungsgrenzen, als auch die Bezugsgrößen steigen im Beitragsrecht der Sozialversicherung. Dem hat der Bundesrat am 25.11.2016 zugestimmt.

Kranken- und Pflegeversicherung bekommen neue Beitragsbemessungsgrenzen

Die BBG (Beitragsbemessungsgrenze) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt im nächsten Jahr erheblich an. Ab 2017 liegt sie bei 4.350 Euro im Monat, was 52.200 Euro pro Jahr ausmacht. Daraus ergibt sich ein Anstieg um 112,50 Euro. In der Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte, da die Beitragsbemessungsgrenzen bei der PV (Pflegeversicherung) und GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) bundeseinheitlich sind.

Auch die Arbeitslosen- und Rentenversicherungen sind betroffen

Die BBG West in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt auf 6.350 Euro an. Das sind jährlich 76.200 Euro. 68.400 Euro sind es in neuen Bundesländern, wo die BBG Ost greift. Monatlich liegt die Grenze hier bei 5.700 Euro.

So sieht die BBG bei der Knappschaft aus

Die knappschaftliche Versicherung wird gesondert behandelt. Hier liegt die BBG ab 2017 bei 94.200 Euro West und 84.000 Euro Ost.

Insgesamt steigt der Beitragszuschuss der Krankenversicherung

Für alle, die 2017 auch zu den Gutverdienern gehören, wird es teuer. 317,55 Euro wird der maximale Arbeitnehmeranteil ohne Zusatzbeitrag (7,3%) mit einem Anspruch auf Krankengeld sein. Auch Arbeitgeber müssen den höheren Beitragszuschuss von 317,55 Euro zahlen. Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung ist der Höchstzuschuss gleich.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt weiter an

Im Versicherungsrecht ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze relevant. 2017 wird sie auf 57.600 Euro ansteigen. Bei der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV Bestandsfälle gilt ab 2017 ein Betrag von 52.200 Euro. Der Wechsel in eine PKV wird nur dann für Arbeitnehmer möglich sein, wenn vorausschauend betrachtet auch im nächsten Jahr die maßgebliche Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Die Versicherungspflicht endet 2016 für alle Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat und dies auch im Jahr 2017 sehr wahrscheinlich wieder tun wird.

Höhere Bezugsgrößen ab 01.Januar 2017

Viele Grenzwerte und Rechengrößen werden von der Bezugsgröße abgeleitet. 2017 wird diese Bezugsgröße im Sozial- und Sozialversicherungsrecht in Ost und West angepasst. Trotzdem muss hier Folgendes beachtet werden:

  • Die Bezugsgröße West gilt KV und PV bundesweit
  • Die Bezugsgröße West steigt auf monatlich 2.975 Euro und 35.700 Euro jährlich
  • Die Bezugsgröße Ost steigt auf monatlich 2.660 Euro und 31.920 Euro jährlich

So ermittelt die Sozialversicherung die Rechengrößen

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden im Jahr 2017 an den Bruttolöhnen und -gehältern des Jahres 2016 hergeleitet. Im Verhältnis zu 2014 beträgt die Veränderungsrate in den alten Bundesländern 2,46 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,91 Prozent. Daher wurden die Rechengrößen ebenfalls angehoben.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. bundesregierung.de – Sozialversicherung im Kabinett: Neue Bemessungsgrenzen für 2017
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