Die gesetzliche Rente wird aufgrund des demografischen Wandels in Zukunft nicht mehr zur finanziellen Absicherung im Alter ausreichen. Das gilt auch für Beamte, deren Pensionen aufgrund der finanziellen Situation des Staates in Zukunft weiter gekürzt werden. Damit im Alter keine Versorgungslücke entsteht, müssen deshalb auch Beamte privat vorsorgen. Der Staat fördert daher nicht nur die Eigeninitiative der Arbeitnehmer: Auch Beamte sind im Rahmen der Riester-Rente förderberechtigt. Um die Riesterförderung mit Zulagen und Steuervorteilen zu erhalten, müssen Beamte aber einige Besonderheiten beachten.
Staatliche Förderung
Prinzipiell ist für Beamte die Riesterförderung wie für Arbeitnehmer geregelt. Grundvoraussetzung für eine Riesterförderung ist dabei der Abschluss eines zertifizierten zulagegeförderten Altersvorsorgevertrages. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Beamte mindestens 4% ihres Vorjahreseinkommens in einen riesterfähigen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Nach der momentanen Regelung beträgt die Förderung durch Zulagen
- 154,- € für jeden Förderberechtigen
- 185,- € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das vor 2008 geboren wurde
- 300,- € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das ab 1. Januar 2008 geboren wurde
- Berufseinsteiger unter 25 Jahren bekommen einen einmaligen Bonus von 200,- €, wenn sie mit einem Riestervertrag vorsorgen.
Neben den Zulagen haben Beamte die Möglichkeit, die Aufwendungen für ihre Riester-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. Sind die Steuervorteile, die sich durch das Absetzen der Riesterbeiträge ergeben, höher als die Zulagen, bekommt der Beamte die Differenz als Steuervorteil bar ausgezahlt.
Besondere Regelungen für Beamte
Um die Zulagen für einen Riestervertrag zu beantragen, wird die Sozialversicherungsnummer des Antragsstellers benötigt. Da Beamte aber weder sozialversicherungspflichtig noch rentenversicherungspflichtig sind, haben sie im Normalfall auch keine Sozialversicherungsnummer. Sie müssen daher eine sogenannte Zulagennummer beantragen. Die Zulagennummer kann über die entsprechende Besoldungsstelle bzw. über den Arbeitgeber bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte beantragt werden.
Da bei Soldaten, Beamten und Richtern die Sozialversicherungsdaten nicht bei den Rentenversicherungsträgern gespeichert werden, bekommen sie die Förderung für einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag nur dann, wenn Sie bei ihrer Besoldungsdienststelle oder ihrem Arbeitgeber eine Einverständniserklärung zur Weitergabe ihrer Einkommensdaten, welche für die Berechnung der Zulagen notwendig sind, an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gegeben haben.
Eingeschränkte Möglichkeiten
Beamte, die ohne Dienstbezüge beurlaubt sind, haben dennoch Anspruch auf die Riesterförderung. Sie können sowohl Zulagen beantragen als auch den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen. Ebenso profitieren Beamte von der Neuregelung zum sogenannten „Wohn-Riester“.
Ausgeschlossen ist für Beamte jedoch die Verbindung der Riesterförderung mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Denn für Beamte gibt es generell keine Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge zu abzuschließen. Somit ist auch eine Förderung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich. Beamte müssen für eine Riesterförderung immer private Vorsorgeverträge abschließen.
Sicherheit
Mit einer riestergeförderten Altersvorsorge gehen Beamte kein Risiko ein. Denn der Gesetzgeber gibt für alle riesterfähigen Altersvorsorgeprodukte bestimmte Regelungen und Mindestanforderungen vor, die dem Anleger eine sichere Altersvorsorge garantieren. Überwacht wird dies von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Mittlerweile wurden von dieser bereits über tausend verschiedene Angebote zertifiziert und somit für die staatliche Förderung freigegeben.
Möglichst früh mit der Vorsorge beginnen!
Das eingezahlte Kapital der Versicherten wird von den Gesellschaften nicht einfach beiseitegelegt: Die Gesellschaften wirtschaften mit dem eingezahlten Kapital während der Laufzeit des Vertrages. Je nach Versicherungsgesellschaft bzw. nach Vertragsbestimmungen werden dem angesparten Kapital des Versicherten anteilig die erwirtschafteten Zinserträge gutgeschrieben. Je früher ein Vorsorgevertrag abgeschlossen wird, desto höher werden wegen der langen Ansparphase das Kapital des Versicherten sowie die die Erträge durch Zinseszinsen sein. Zusammen mit den staatlichen Zulagen zur Altersvorsorge bieten Riesterprodukte wesentlich höhere Renditen als alle anderen Formen der Altersvorsorge.

Für jeden Bedarf das richtige Produkt
Die Auswahl an verschiedenen, riesterfähigen Produkten ist groß und bietet für jeden Bedarf die richtige Lösung. Ebenfalls ist es seit 2008 möglich, den Kauf eines selbst genutzten Wohneigentums in die Altersvorsorge mit einzubeziehen. Beim sogenannten „Wohn-Riester“ kann das angesparte Kapital eines Riestervertrages vollständig zum Kauf oder zur Entschuldung eines Eigenheimes genutzt werden.
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