Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder hatten für die Beschäftigten Ende Februar 2017 Lohnsteigerungen von 4,35 Prozent für die nächsten zwei Jahre ergeben. Gewerkschaften und Arbeitgeber einigten sich zusätzlich auf einige Nebenleistungen. Die Übertragung des Ergebnisses auf die Landesbeamten wird unterschiedlich umgesetzt. Hier nun einige aktuelle Informationen über die Sachlage der Besoldungsrunden für die einzelnen Länder, spezifisch über die neuen Entwicklungen in Baden-Württemberg.
Tariferhöhung und Umsetzung in den einzelnen Bundesländern
Die jeweiligen Erhöhungen ab dem 1. Januar 2017, um zunächst 2 Prozent und für das Jahr 2018 um 2,35 Prozent gelten für alle Tarifbeschäftigten, wobei in den unteren Lohngruppen die Erhöhung mindestens 75 Euro beträgt. Durch die Schaffung der neuen Entgeltstufe 6, die besonders für Lehrkräfte Gültigkeit haben soll, bedeutet die Erhöhung in zwei Schritten bis zum 1. Oktober 2018 ein durchschnittliches Mehreinkommen von rund 150 Euro. Für Beamte werden in den jeweiligen Bundesländern die Besoldungsanpassungen wie folgt umgesetzt:
Hamburg und Hessen
In Hamburg steigt die Besoldung rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 1,8 Prozent und zum 1. Januar 2018 um weitere 2,15 Prozent. In den Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 und in der Besoldungsgruppe A 10 (Stufe a bis 4) sowie der Besoldungsgruppe A 11 (Stufe 1) beträgt die Erhöhung mindestens 75 Euro abzüglich einer Versorgungsrücklage von 0,2 Prozentpunkten. Die hessische Landesregierung übernimmt den Tarifabschluss aus den Landesverhandlungen. Zum 1. Juli 2017 steigen die Beamtengehälter um 2 Prozent, mindestens aber 75 Euro und zum 1. Februar 2018 um weitere 2,2 Prozent. Zudem erhalten die Beamten zum 1. Januar 2018 ein sogenanntes Jobticket für entsprechende Vergünstigungen im Nahverkehr.
Berlin und Baden-Württemberg
In Berlin beträgt die Erhöhung für das Jahr 2017 mindestens 75,15 Euro (2,6 Prozent) und ab dem 1. August 2018 weitere 3,2 Prozent. Für aktive Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 9 steigt die jährliche Sonderzahlung im Jahr 2017 von 640 Euro auf 1000 Euro und im Jahr 2018 auf 1300 Euro. Ab der Besoldungsgruppe A 10 steigt die Sonderzahlung auf 800 Euro im Jahr 2017 und auf 900 Euro für das Jahr 2018.
In Baden-Württemberg beträgt die Erhöhung 2 Prozent für das Jahr 2017 (abzüglich einer Versorgungsrücklage von 0,2 Prozent) wobei Beamte mit einem Grundgehalt von unter 3750 Euro mindestens 75 Euro mehr erhalten. Die Erhöhung für das Jahr 2018 beträgt 2,35 Prozent. Wie bereits zuvor berichtet erfolgen die Zahlungen nun für alle Besoldungsgruppen zeitgleich und für die Besoldungsgruppen ab A 10 sind rückwirkende Nachzahlungen geplant.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- Haufe.de: Aktueller Stand der Besoldungsanpassung 2017 in Ländern und Kommunen