Zuletzt aktualisiert am 29.09.2024 um 4:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
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Besoldung deutscher Beamter
Im Vergleich zu normalen Angestellten und Arbeitnehmern ist die Arbeitszeitvergütung deutscher Staatsdiener wesentlich komplizierter. Ihr Gehalt ist nicht nur von Beruf, erbrachten Stunden und Dienstgrad abhängig, sondern setzt sich aus vielen verschiedenen Kriterien zusammen.
Die Besoldung der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern Sache des jeweiligen Dienstherrn. Die Höhe der Besoldung und die Regelungen im Detail sind daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Eine einheitliche Aussage, wie viel Geld ein Beamter in einer bestimmten Position jeden Monat bekommt, ist deshalb nicht möglich.
Ausgangslage der Besoldung ist jeweils die Besoldungsgruppe (beispielsweise Besoldungsgruppe A5 oder C1). Sie ist abhängig vom jeweils ausgeübten Beruf. Steigt der Beamte/Angestellte im Dienstgrad auf, steigt er auch in seiner Besoldungsgruppe (z.B. von A5 auf A6). Im Laufe der Dienstjahre erfährt die jeweilige Besoldungsgruppe in bestimmten Zeitabständen eine Besoldungssteigerung (z.B. A6, Stufe 8 auf A6, Stufe 9).
Zu der jeweiligen Grundbesoldung kommen noch bestimmte Zulagen und Zuschläge hinzu. So bekommt ein Beamter beispielsweise pro Kind oder für Dienst zu ungünstigen Zeiten (beispielsweise am Wochenende oder an Feiertagen) monatlich extra Geld ausgezahlt. Wie auch die Grundbesoldung sind die Art und die Höhe dieser Zuschläge vom jeweiligen Dienstherrn abhängig.
In unseren nachfolgenden Tabellen finden Sie die Besoldung der einzelnen Bundesländer. Die Tabellen sind aus Übersichtsgründen in die verschiedenen Besoldungsgruppen und Zuschläge unterteilt. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnungen der einzelnen Bundesländer jedes Jahr ändern, und somit auch häufig die jeweilige Besoldung. Wir sind stets bemüht, Ihnen aktuelle Informationen bereitzustellen, eine Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Aktualität können wir jedoch nicht übernehmen.
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