Zuletzt aktualisiert am 03.10.2024 um 8:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Obwohl Beamte streng genommen Angestellte des Staates sind, bekommen nicht alle Beamten Weihnachtsgeld. Diese Regelung obliegt nämlich dem Dienstherren, also dem Bundesland, und unterscheidet sich deutlich. In Sachsen beispielsweise wurde das Weihnachtsgeld vor ein paar Jahren gänzlich abgeschafft, doch nun scheint die Obrigkeit ein Einsehen mit den sächsischen Beamten zu haben. Die mögliche Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes soll bis Ende des ersten Jahresquartals entschieden werden und es sieht bis jetzt ganz gut für die Beamten aus.
Kein Weihnachtsgeld ist verfassungswidrig
Sollte tatsächlich im Sinne der sächsischen Beamten bezüglich des Weihnachtsgeldes entschieden werden, würden nicht nur die Beamten profitieren, die einen Widerspruch gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes eingelegt haben, sondern tatsächlich alle Beamten. Die Streichung des Weihnachtsgeldes in 2011 wurde letztes Jahr im Dezember vom Bundesverfassungsgericht als „rechtswidrig“ identifiziert. Etwa 30.000 Beamten wurde damals die Auszahlung des Weihnachtsgeldes verweigert. Rechtswidrig sei diese Regelung deshalb, weil ein Bundesland nicht einseitig, also nur zulasten der Landesbeamten, sparen dürfe. Bis 2016 räumte das Bundesverfassungsgericht Sachsen damals ein, eine verfassungskonforme Lösung zu finden.
Nachzahlungen oder nicht?
Logischerweise verlangten SPD und der Beamtenbund eine sofortige Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes. Ein Gesetzesentwurf liegt auch bereits vor. Über die Kosten ist man sich jedoch noch uneins, denn es ist noch ungeklärt, ob das Weihnachtsgeld auch rückwirkend gezahlt werden muss oder nur zukünftig. Würde man auch Nachzahlungen tätigen müssen, würden sich die Kosten auf etwa 100 Millionen Euro belaufen.
Keine Sonderzahlungen und schwache Besoldung
Aufgrund der Sparmaßnahmen in 2011 (23 Millionen konnten jährlich gespart werden) und der ohnehin nicht spitzenmäßigen Besoldung von Sachsens Beamten, rutschte Sachsen besoldungstechnisch ans Ende der bundesweiten Besoldungstabellen. Viele hohe Beamte bangen deshalb nun um den Beamten-Nachwuchs. Die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes sei ein erster Schritt, um wieder junge Menschen für das Beamtentum gewinnen zu können. Wäre dies nicht der Fall, hätte Sachsen ein echtes Problem, denn bis 2025 gehen knapp 60 % der Beamten in die wohlverdiente Pension. Nun hat Sachsen bis zum 01.07.2016 Zeit, eine verfassungsgemäße Regelung bezüglich des Weihnachtsgeldes zu finden.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- haufe.de – Gespräche über Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für Beamte
- saechsische.de – Sachsen muss Weihnachtsgeld für Beamte nachzahlen
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