Das Verwaltungsgericht in Koblenz entschied diese Woche, dass Beamte die aus einer vorangegangenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine Rente erhalten, diese auf die Versorgungsbezüge als Beamter angerechnet werden können.
Dies soll verhindern, dass Beamte eine sogenannte „Doppelversorgung“ genießen. Aus dem Präzedenzfall geht hervor, dass eine Anrechnung der Rente auf die Versorgungsbezüge zulässig ist. Damit will das Gericht, dass Beamte die ihr Leben lang verbeamtet waren, bei der Pension nicht benachteiligt werden. Würde diese Regelung nicht in Kraft treten, würden Lehrer, die ehemals in einem rentenversicherungpflichtigen Verhältnis beschäftigt waren, mehr Pension beziehen als lebenslange Beamte. Der Kläger im Präzedenzfall war vor seiner Verbeamtung mehrere Jahre als Maschinenschlosser tätig und erhielt aus diesem Verhältnis eine Rente von 120 Euro. Dieser Betrag wurde vom Land auf die Versorgungsbezüge angerechnet, woraufhin er Einspruch einlegte. Dieser wurde vom Gericht jedoch aus oben genannten Gründen abgewiesen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- haufe.de – Keine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen für Beamte
- Rehm Verlag
- sozialticker.com – Gegen Doppelversorgung von Beamten