Unter Unisex-Tarif versteht man einen Tarif, der bei seiner Beitragsberechnung das Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht berücksichtigt und die Höhe der Prämie nicht beeinflusst.
Bis Ende 2012 kalkulieren die privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip. Die Versicherungsbeiträge wurden äquivalent zu dem persönlichen Risiko und den gewünschten Leistungen des Antragstellers berechnet. Das individuelle Risiko des Antragstellers wurde durch Eintrittsalter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand ermittelt. Der Beitrag war für Frauen in der Regel höher als für Männer, da Frauen als Personengruppe mit erhöhten Kosten galten. Im Allgemeinen werden Frauen älter als Männer, auch die Kosten für mögliche gynäkologische Untersuchungen, Behandlung typischer Frauenkrankheiten sowie einer möglichen Schwangerschaft wurden bei der Beitragskalkulation berücksichtigt.
Seit dem 21. Dezember 2012 sind die Beiträge der privaten Krankenversicherungen für Neukunden völlig geschlechtsneutral. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes darf die Beurteilung des Geschlechts als „Risikofaktor“ nicht mehr in die Beitragskalkulation mit einfließen. Die Kosten für mögliche gynäkologische Untersuchungen, Behandlungen typischer Frauenkrankheiten sowie mögliche Schwangerschaften werden seither bei der Beitragskalkulation mit auf die Tarife der Männer umgelegt.
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