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Lexikon

Unfall im Ausland

Gebrochenes Bein in Schienen
Mai
5
2014

Gebrochenes Bein in Schienen; Bild: lisalucia - Fotolia

Für gesetzlich Versicherte besteht nur ein deutschlandweiter Versicherungsschutz. Bei einem Auslandsaufenthalt in Ländern der EU, des EWR oder Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialabkommen hat, ist ihr Versicherungsschutz eingeschränkt. In allen übrigen Ländern besteht im Normalfall kein Versicherungsschutz. Bei Reisen ins Ausland sollte deshalb für diesen Zeitraum eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Der Versicherungsschutz privater Versicherungsnehmer ist dagegen wesentlich umfangreicher. Es besteht für sie nicht nur ein umfassender Versicherungsschutz im Inland, sondern auch in Euro (ganzjährig). In allen außereuropäischen Ländern besteht ein Versicherungsschutz von mindestens einem Monat, je nach Tarif und Gesellschaft auch länger.

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