Eine ordentliche Kündigung ist im Bereich der privaten Krankenversicherung ein Mittel zur Beendigung eines Versicherungsverhältnisses. Zu welchem Zeitpunkt eine ordentliche Kündigung möglich ist, hängt vom Versicherungsunternehmen ab und ist in dessen Versicherungsbedingungen geregelt. Je nach Unternehmen kann so entweder zum Ende des Kalenderjahres, zum Ende des Versicherungsjahres oder zum Ende eines Quartals unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Die Frist beträgt normalerweise drei Monate, andere Fristen sind aber je nach Versicherung und Tarif möglich.
Im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung bedarf es für die ordentliche Kündigung einer Versicherung keiner Begründung, sie muss lediglich rechtzeitig beim Versicherer eingehen. Auch kann sich die Kündigung auf einen Tarif oder eine Person wie beispielsweise ein mitversichertes Kind beschränken. Die ordentliche Kündigung ist in der privaten Krankenvollversicherung nur für den Versicherungsnehmer möglich. Die Versicherungsgesellschaft kann dem Versicherungsnehmer seit Januar 2009 nicht mehr ordentlich kündigen, da die gesetzliche Versicherungspflicht die ordentliche Kündigung seitens der Versicherung verbietet (Ausnahme: Umzug ins Ausland). Dies gilt aber nicht im Bereich der Zusatzversicherung! Da eine Zusatzversicherung nur eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellt, hat die Versicherungsgesellschaft hier die Möglichkeit, durch eine ordentliche Kündigung das Versicherungsverhältnis zu beenden.
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