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Lexikon

Obliegenheiten

Recht
Apr
28
2014

Recht; Bild: Africa Studio - Fotolia

Als Obliegenheiten bezeichnet man im Allgemeinen die Pflichten des Versicherungsnehmers, die der durch Abschluss eines Versicherungsvertrages oder durch ein Gesetz gegenüber dem Versicherungsunternehmen hat.

Neben der Beitragspflicht erklärt sich der Versicherungsnehmer durch Vertragsabschuss bereit, sich an gewisse Nebenpflichten — also Obliegenheiten — zu halten. Nebenpflichten (Obliegenheiten) können sowohl durch den Vertragsabschuss oder aber auch durch ein Gesetz entstehen.

Dabei unterscheidet man in:

Obliegenheiten vor Vertragsabschuss

  • Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer vor Vertragsabschluss alle Gefahren und/oder Vorerkrankungen vollständig und wahrheitsgemäß angeben.
  • Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, auf Wunsch des Versicherers eine Untersuchung bei einem beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
  • Bei Krankentagegeldversicherungen muss die Untersuchung innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Aufforderung durchgeführt werden. Obliegenheiten nach Vertragsabschuss, jedoch vor dem Eintreten eines Versicherungsfalles
  • Ist der Versicherungsnehmer mehrfach versichert, muss er seinen Versicherer unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Bei einer Krankentagegeldversicherung ist eine Mehrfachversicherung nur mit Einwilligung des Versicherers möglich.
  • Der Versicherte muss dem Versicherer einen Wohnungswechsel mitteilen.
  • Tritt eine Gefahrenerhöhung ein (z.B. Wechsel des Berufes), muss der Versicherungsnehmer diese seinem Versicherer mitteilen.
  • Veräußert der Versicherungsnehmer eine versicherte Sache (z.B. Auto), muss er den Verkauf dem Versicherungsunternehmen unverzüglich mitteilen. Obliegenheiten nach Vertragsabschuss bei Eintritt eines Versicherungsfalles
  • Der Versicherungsnehmer muss jede stationäre Behandlung innerhalb von zehn Tagen nach Behandlungsbeginn seinem Versicherer melden.
  • Tritt ein Versicherungsfall ein, ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, alles Notwendige zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen.
  • Im Versicherungsfall muss der Versicherungsnehmer seinem Versicherer unverzüglich den Schaden melden.
  • Der Versicherungsnehmer muss auf Wunsch des Versicherers alle Auskünfte erteilen, die für die Feststellung des Schadens und der Schadenshöhe erforderlich sind.

Als Obliegenheiten bezeichnet man auch als sogenannte „Verhaltensregeln“, an die sich der Versicherungsnehmer halten muss. Nimmt der Versicherungsnehmer seine Pflichten nicht war, also begeht er eine Obliegenheitsverletzung, kann er seinen Versicherungsschutz verlieren. Der Versicherte kann seinen Versicherungsschutz auch verlieren, wenn die Obliegenheitsverletzung von einer anderen, mitversicherten Person begangen wurde.

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