Bevor eine private Versicherungsgesellschaft einen Antragsteller als Versicherungsnehmer in die private Krankenversicherung aufnimmt, wird von der Gesellschaft das objektive Risiko des Antragstellers überprüft. Unter dem objektiven Risiko versteht man alle Risiken und Faktoren, die zu einer Erkrankung des Versicherungsnehmers führen und somit der Versicherungsgesellschaft Kosten verursachen können. Das objektive Risiko ergibt sich nicht nur aus dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers, sondern auch aus dessen Alter und Lebensweise. Bei beispielsweise einer gefährlichen Sportart oder einem risikoreichen Beruf kann das Krankheits- oder Unfallrisiko des Versicherungsnehmers erheblich steigen.
Damit die Gesellschaft das objektive Risiko prüfen kann, muss der Versicherungsnehmer die Fragen des Antrages zu seinem Alter, Gesundheitszustand und seinen Lebensumständen korrekt und vollständig beantworten. Anhand der Antworten schätzt die Versicherung dann dessen Versicherungsrisiko ein. Entscheidet sich die Gesellschaft für die Aufnahme des Versicherungsnehmers, kalkuliert sie die Prämie für den Versicherungsnehmer nach dessen individuellen Risiken. Sind diese erhöht, muss der Versicherungsnehmer mit einem Risikozuschlag rechnen. Bei besonders hohen Risiken kann die Gesellschaft den Versicherungsnehmer aber auch ablehnen.
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