Jahresentgeltgrenze
Die Jahresentgeltgrenze — oder auch Versicherungspflichtgrenze — ist die Höhe des Bruttojahreseinkommens eines Arbeitnehmers, bis zu der für ihn eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt.
Arbeitnehmer müssen 1 Jahr lang mit ihrem Bruttojahreseinkommen über der Jahresentgeltgrenze liegen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Die Benachrichtigung erfolgt in der Regel durch die Krankenkassen des Arbeitnehmers. Leider geschieht dies in der Praxis oftmals verspätet. Erste Auskunft kann hier aber auch das Personalbüro oder der Steuerberater geben. Den tatsächlichen Status kann der Arbeitnehmer dann von seiner Krankenkasse prüfen lassen. Die Höhe Jahresentgeltgrenze wird durch das Bundesministerium für Arbeit jährlich neu berechnet. Für 2020 liegt sie bei 62.550 Euro (5.212,50 Euro/Monat).
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