Impfungen
Impfungen zählen sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung als Vorsorge. Aus diesem Grund sind sie sowohl für die GKV als auch die PKV keine Pflichtleistung. Für gesetzlich Versicherter besteht lediglich ein Anspruch auf die Tetanus- und die Tollwutimpfung, sofern eine Verletzung vorangegangen ist. Bei Impfungen wie z.B. Diphterie, Kinderlähmung, Keuchhusten, Masern, Mumps und Röteln handelt es sich lediglich um freiwillige Leistungen der jeweiligen Krankenkassen. Sie werden aber in der Regel von den gesetzlichen Kassen übernommen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich alle Impfungen, die aufgrund eines nichtberuflichen Auslandsaufenthalts notwendig sind. Darunter fallen insbesondere Schutzimpfungen für Fernreisen, wie z.B. gegen Malaria. Da der Gesetzgeber hier eine Kostenübernahme durch den Patienten vorsieht, dürfen die Krankenkassen solche Schutzimpfungen auch nicht auf freiwilliger Basis übernehmen.
Privat Versicherte Patienten erhalten grundsätzlich immer mindestens die Leistungen, auf die ein gesetzlich Versicherter Anspruch hätte. Die Leistungen der meisten Tarifen sind jedoch wesentlich besser als die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Ein Großteil der Versicherungen erstattet daher die wichtigsten Impfungen im Rahmen der ambulanten Leistungen.
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