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Lexikon

Hausarzt

Hausarzt und Patientin
Mrz
10
2014

Hausarzt und Patientin; Bild: stokkete - Fotolia

Bei einem Hausarzt handelt es sich um niedergelassenen (freiberuflichen) oder in einem medizinischen Versorgungszentrum angestellten Arzt, der bei Gesundheitsbeschwerden seiner Patienten deren erster Ansprechpartner ist. Meist handelt es sich bei Hausärzten um Allgemeinmediziner, es können aber auch Kinderärzte und Internisten, sofern sie sich nicht auf das Fachgebiet Innere Medizin spezialisiert haben, die Funktion des Hausarztes übernehmen.

Aus Kostengründen bieten einige private Versicherungsgesellschaften spezielle Hausarzt- oder auch Primärarzttarife an. Bei einer Erkrankung muss der Versicherte zur Erstbehandlung der Krankheit zuerst zu seinem Hausarzt. Dieser überweist ihn dann bei Bedarf an einen entsprechenden Facharzt. Geht ein privat Versicherter eines solchen Tarifes nicht zuerst zum Hausarzt, kürzt die Versicherungsgesellschaft den Erstattungsbetrag um einen bestimmten Prozentsatz.

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