Fachärztliche Versorgung
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Primärarztprinzip. Darunter wird die medizinische Grundversorgung und Beratung durch den Hausarzt verstanden. Bei Beschwerden sollte sich der Patient zuerst an seinen Hausarzt wenden. Dieser stellt die erste Diagnose und überweist den Patienten gegebenenfalls an den entsprechenden Facharzt.
Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es einige Tarife mit Primärarztprinzip. Die Beiträge solcher Tarife sind meist etwas günstiger als gleichwertige Tarife mit Facharztprinzip (der Versicherte keine Überweisung, um die Leistungen eines Facharzt in Anspruch nehmen zu können). Dafür benötigt aber der Versicherte für eine Behandlung bei einem Facharzt eine Überweisung. Nimmt ein Versicherter, in dessen Tarif das Primärarztprinzip vereinbart ist, die Leistungen eines Facharztes ohne Überweisung in Anspruch, werden von der Gesellschaft die entstandenen Kosten nicht zu 100% erstattet. Der Versicherte muss dann einen Teil der Rechnung selbst tragen.
Um eine Facharztbezeichnung führen zu dürfen und somit als Facharzt zu gelten, muss ein Arzt nach der Approbation eine Facharztanerkennung nachweisen (z.B. Allgemeinmediziner oder Radiologe). Zusätzlich hat ein Arzt die Möglichkeit, durch Weiterbildungsmaßnahmen weitere Zusatzbezeichnungen führen zu können (z.B. Homöopathie und Sportmedizin).
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