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Lexikon

Dread Disease

Dienstunfähigkeit
Mai
14
2013

Dienstunfähigkeit; Bild: Africa Studio - Fotolia

Dread Disease

Geht es um die Absicherung der Arbeitskraft, wird in der Regel zuerst an eine Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte gedacht. Diese sichert bei Minderung oder Verlust der Arbeitskraft den Verdienst des Versicherten ab. Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Versicherte aber nur, wenn er auf Erwerbsunfähigkeit

  • mindestens 6 Monate (bei Beamten 3 Monate innerhalb von 6 Monaten) besteht und voraussichtlich dauerhaft ist und
  • die Erwerbsminderung mindestens 50 % beträgt, bzw. der Amtsarzt den Beamten als Dienstunfähig erklärt hat.

Zwar bekommen Beamte durch die Dienstunfähigkeitsklausel wesentlich früher Leistungen als Angestellte, in vielen Fällen werden trotz einer Minderung der Arbeitsfähigkeit die Bedingungen für den Anspruch auf Leistungen nicht erfüllt. Erkrankungen wie etwa Krebs oder ein Herzinfarkt reichen in der Regel nicht aus, um Anspruch auf Leistungen aus der Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung zu haben. Ob zur Tilgung eines laufenden Kredites, zum Wohnungsumbau oder zur vorübergehenden beruflichen Auszeit zur Genesung: Gerade bei schweren Erkrankungen ist eine Entlastung im finanziellen Bereich dringend notwendig.

Alternativ zur klassischen Vorsorge durch eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung bieten einige Versicherungsgesellschaften seit einigen Jahren die “Dread Disease—Versicherungen” an. Die Dread Disease—Versicherung sichert nicht – wie BU und DU – die Arbeitskraft des Versicherten ab, sondern dessen Gesundheit. Entscheidend ist nicht die Minderung der Arbeitskraft, es reicht der Eintritt einer schweren Erkrankung, die Folgen eines schweren Unfalls oder ein schwerwiegender chirurgischer Eingriff um Leistungen aus der Dread Disease — Versicherungen zu erhalten.

Darunter fallen beispielsweise

  • Krebserkrankungen
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Multiple Sklerose
  • Erblindung
  • Taubheit
  • Sprachverlust
  • Bypass-Operationen
  • Organtransplantationen
  • schwere Verbrennungen
Ein weiterer Unterschied zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Art der Leistung. Es wird der Versicherten Person im Leistungsfall nicht eine monatliche Rente bezahlt, sondern eine einmalige, bei Versicherungsabschluss vereinbarte Kapitalzahlung bei Eintritt der Erkrankung. Auch wenn der Leistungsfall eingetreten ist, kann der Versicherte seinen Versicherungsschutz weiterhin beibehalten. Ein Anspruch auf Leistung besteht auch dann, wenn die gleiche Erkrankung ein zweites Mal (z.B. ein zweiter Herzinfarkt) auftritt. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen gilt der Versicherungsschutz der Dread Disease weltweit und ohne zeitliche Beschränkung. Eine Kündigung aufgrund eines Schadensfalls seitens der Versicherungsgesellschaft ist nicht möglich.
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