Vielen Versicherten sind die zusätzlichen Leistungen, die ein privat Versicherter für einen Krankenhausaufenthalt vereinbaren kann, nur als “Chefarzt”-Leistungen bekannt. Bei dieser Option handelt es sich aber nicht nur um die Behandlungen durch einen sogenannten Chefarzt oder Professor. Bei den Wahlleistungen – wie sie korrekterweise heißen – handelt es sich vielmehr um die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Der Versicherte kann sich im Bedarfsfall sowohl den behandelnden Arzt als auch das Krankenhaus selbst aussuchen. Einige Unternehmen bieten zwar die sogenannte Chefarztbehandlung als Basisleistung an, in der Regel muss sie aber zusätzlich und gegen Aufpreis mitversicherte werden.
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