Card für Versicherte / Versichertenkarte
Gesetzlich Versicherte bekommen medizinische Leistungen gegen Vorlage ihrer Versichertenkarten. Vertragspartner ist nicht der Patient, sondern die jeweilige Krankenkasse. Der Leistungserbringer rechnet die erbrachten Leistungen anschließend auch direkt mit der Krankenkasse ab.
Anders als gesetzlich Versichert sind Privatpatienten direkt Vertragspartner mit dem behandelnden Arzt bzw. dem Leistungserbringer. Sie müssen deshalb die entstanden Gesundheitskosten zunächst einmal selbst bezahlen. Sie bekommen die Kosten anschließend von ihrer Versicherungsgesellschaft bei Vorlage der Rechnung erstattet.
Als zusätzliche Leistung bieten manche privat Versicherungsgesellschaften für ihre Versicherungsnehmer eine Versichertenkarte an. Diese ist zwar in erster Linie obligatorisch, und dient vor allem dazu, den Versicherten auszuweisen. Die Versichertenkarte für privat Versicherte wird bei Interesse des Versicherten von fast allen Versicherungsgesellschaften auf freiwilliger Basis ausgegeben.
Die Card für privat Versicherte hat für Privatpatienten vor allem den Vorteil, dass die Bearbeitung und Abrechnung der erbrachten Leistungen einfacher und kundenfreundlicher wird. Durch die vereinfachte Identifikation des Versicherten als solchen werden auf beiden Seiten nicht nur Verwaltungsvorgänge vereinfacht, sondern auch Kosten eingespart. Gerade bei ärztlichen Behandlungen im Krankenhaus ist häufig eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherungsgesellschaft notwendig. Diese entfällt mit Vorlage der Versichertenkarte, ebenso werden sowohl reguläre Leistungen als auch zusätzliche Leistungen (beispielsweise Einzelzimmer) nicht mit dem Patienten sondern direkt mit der Versicherungsgesellsacht abgerechnet.
Die Versichertenkarte für privat Versicherte enthält folgende Informationen:
- Persönliche Daten des Versicherungsnehmers (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Daten des Versicherungsunternehmens (Versicherungsnummer, Personennummer und Unternehmensnummer)
- Gültigkeitsdauer der Karte
Auf der Versichertenkarte werden weder weitere persönliche Daten noch Diagnosen gespeichert. Sie enthält ausschließlich die oben genannten persönlichen Daten sowie Informationen über vereinbarte Versicherungsleistungen (z.B. Wahlleistungen im Krankenhaus).
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