Die privaten Krankenversicherungen kalkulieren ihre Beiträge auf dem Grundsatz des Äquivalenzprinzips. Man spricht dabei auch von einem Individualprinzip. Das bedeutet, dass eine Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung jeder einzelner Versicherten angestrebt wird.
Die Versicherungsbeiträge werden demnach äquivalent zu dem individuellen Risiko (biometrische Daten) und den gewünschten Leistungen des Antragstellers berechnet. Das individuelle Risiko des Antragstellers wird durch das Eintrittsalter und den aktuellen Gesundheitszustand ermittelt. Auch ein möglicher Selbstbehalt kann den Beitrag beeinflussen.
Auf die gesamte Dauer des Versicherungsverhältnisses gesehen — gerechnet wird mit einer Versicherungsdauer bis zum Lebensende — soll die Höhe der Versicherungsleistungen nach Möglichkeit der Höhe der Prämienleistungen entsprechen. Somit kommt jeder Versicherte für sich selbst auf. Im Gegensatz dazu steht das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Kassen, in dem alle Versicherten in einen kollektiven Topf einzahlen.
Mindestens einmal im Jahr überprüft jede Versicherung ihre Preiskalkulation. Je nachdem, ob mehr oder weniger Leistungsfälle wie kalkuliert eingetreten sind, passt das Unternehmen die Beiträge seiner Versicherten an. Es kann sich dabei um eine Beitragserhöhung als auch um eine Beitragssenkung handeln.
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