Beitragsanpassung
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden so berechnet, dass die zu erwartenden Kosten von den zu erwartenden Beiträgen bezahlt werden können. D.h. der Beitrag ergibt sich aus zu erwartenden Versicherungsleistungen während der Versicherungsdauer. Ein Anstieg der Kosten durch zunehmendes Alter des Versicherten ist bereits mit in die Beiträge einkalkuliert. Nicht mit einkalkuliert sind erhöhte Kosten durch medizinischen Fortschritt, erhöhte Schadenshäufigkeit oder eine Änderung im Gesundheitswesen. Diese erhöhte Kosten sind nicht vorhersehbar und können deswegen nicht von vorneherein mit eingerechnet werden.
Um die Bilanz zwischen Einnahmen und Ausgaben wieder auszugleichen, werden die Beiträge von der Versicherungsgesellschaft mindestens einmal im Jahr an die tatsächlichen Kosten angepasst. Liegen die tatsächlichen Kosten 5% bzw. 10% über den kalkulierten Kosten, kann die Versicherung ihre Beiträge erhöhen. Liegen die Kosten über 10% der kalkulierten muss der Versicherer eine Erhöhung durch führen. Eine Beitragsanpassung bedeutet aber nicht zwangsläufig eine Beitragserhöhung! Waren die Kosten des vergangenen Versicherungsjahres niedriger als kalkuliert, können die Beiträge auch gesenkt werden.
Bei einer Beitragsanpassung müssen nicht alle Tarife einer Versicherung betroffen sein. Jede Versicherung kalkuliert die Kosten für jeden ihrer Tarife extra. Ändert die Versicherung nun die Beiträge, muss sie das den Versicherten der jeweiligen Tarife vorher schriftlich mitteilen. Diese müssen die Beitragsanpassung aber keinesfalls hinnehmen. Bei einer Änderung der Beiträge — egal ob sie nun erhöht oder verringert werden — haben die betroffenen Versicherungsnehmer ein Sonder-Kündigungsrecht.
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