Anzeigepflicht
Bei der Anzeigepflicht handelt es sich um die Pflicht des Antragstellers, alle Fragen des Antrages, insbesondere die zu seinem Gesundheitszustand, wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um einen Antrag auf eine private Krankenversicherung, eine Krankentagegeldversicherung, eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare oder Beamte, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung handelt. Der Antragssteller muss der Gesellschaft nicht nur Fragen zu seinem aktuellen Gesundheitszustand beantworten, sondern auch Auskunft über alle Krankheiten und Unfälle des Rückfragezeitraums geben. Die Anzeigepflicht sollte keinesfalls vernachlässigt werden. Denn stellt sich später heraus, dass die Fragen des Antrages nicht korrekt beantwortet wurden, kann das für den Versicherungsnehmer ernsthafte Konsequenzen haben. Bei einer Verletzung der vorvertragliche Anzeigepflicht hat das Unternehmen dann das Recht, den Vertrag anzufechten oder sogar davon zurück zu treten.Bewertung abgeben*
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