Anwartschaftsversicherung
Wird die private Krankenversicherung für einen absehbaren Zeitraum nicht benötigt oder wird der Versicherungsnehmer kurzfristig versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann zur Überbrückung dieses Zeitraumes eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Dies ist besonders im Zusammenhang mit dem Thema Private Krankenversicherung Beamtenanwärter und dem späteren Eintritt in die Private Krankenversicherung Beamte interessant.
Eine Anwartschaft wird beispielsweise dann benötigt, wenn der Versicherte:
- freie Heilfürsorge erhält (z.B. Polizei, Bundeswehr) und mit Eintritt in den Ruhestand beihilfeberechtigt wird oder
- seinen Vertrag umwandeln muss wegen einer vorübergehenden Versicherungspflicht bzw. einem Anspruch auf Familienversicherung, einem längeren Auslandsaufenthalt sowie zur Überbrückung eines unbezahlten Zeitraums (kurzzeitige Arbeitslosigkeit).
- Mit dem Abschluss einer Anwartschaft erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, zu den Bedingungen zum Abschlusszeitpunkt der Anwartschaft (Gesundheitszustand, Alter) bei der jeweiligen Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt versichert zu werden.
Es gibt 2 verschiedene Anwartschaften:
Kleine Anwartschaft
Es wird der Gesundheitszustand des Versicherten/Antragstellers „eingefroren“. Er muss die Gesundheitsfragen nur zur Antragsstellung der Anwartschaft beantworten. Wechselt er wieder in die entsprechende Vollversicherung, werden vom Versicherer keine Fragen zum Gesundheitszustand mehr gestellt.
Große Anwartschaft
Es wird sowohl der Gesundheitszustand also auch das Eintrittsalter des Versicherten zum Zeitpunkt des Eintritts in die Anwartschaft „eingefroren“. Wird die große Anwartschaft später wieder in die entsprechende Vollversicherung umgewandelt, muss der Versicherungsnehmer nur den Beitrag bezahlen, den er zu Beginn der Anwartschaft bezahlt hätte. Da in die große Anwartschaft Altersrückstellungen mit einkalkuliert werden, ist sie deutlich teurer wie die kleine Anwartschaft.