Annahmepflicht
Während gesetzliche Kassen jeden Antragssteller annehmen müssen, gilt diese Annahmepflicht in der privaten Krankenversicherung zunächst nicht. Um überhaupt in eine private Krankenversicherung aufgenommen werden zu können, muss der Antragssteller entweder selbstständig, Freiberufler, Beamter, oder Arbeitnehmer über der Jahresentgeltgrenze sein. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt die Annahme eines Antragstellers von dessen persönlichem Risiko ab (Alter, Gesundheitszustand, Wirtschaftsauskunft). Ist dieses zu hoch, hat die Gesellschaft das Recht, einen Antragsteller abzulehnen. Eine Annahmepflicht besteht nur bei der Nachversicherung von Kindern und Adoptivkindern, der Erstversicherung von Beamten sowie den Anträgen auf den Basistarif.Bewertung abgeben*
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