Annahmeerklärung
Für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung muss der Versichert einen bei einer Gesellschaft einen schriftlichen Antrag auf die Annahmen in einen bestimmten Tarif stellen. Anders als die gesetzlichen Kassen sind private Versicherungsgesellschaften aber in der Regel nicht dazu verpflichtet, einen Antragssteller anzunehmen.
Um in die neue Versicherung wechseln zu können, muss der Versicherte seiner alten Versicherung einen Nachweis über eine nahtlos anschließende Folgeversicherung vorlegen. Dieser Nachweis kann entweder den neuen Versicherungsschein oder aber durch die Annahmeerklärung der neuen Gesellschaft erbracht werden. Bei der Annahmeerklärung handelt es sich um eine Vorab-Bescheinigung der neuen Gesellschaft, mit der diese ihre Zustimmung zum Vertragsabschluss bestätigt. Eine Annahmeerklärung wird dann ausgestellt, wenn der Antragssteller eine Bescheinigung benötigt (z.B. damit die Kündigung der Vorversicherung rechtzeitig wirksam wird) bevor die neue Gesellschaft den Versicherungsschein zustellen kann.
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