Kontakt

Nutzen Sie unseren kostenfreien Versicherungsvergleich für Beamte und Beamtenanwärter

06202 97827-79 E-Mail

ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 8.30 bis 17.30 Uhr

Das Original Beamteninfoportal

Über 150.000 Beamte vertrauen
jährlich unserer Fachkompetenz

WbV Onlinemakler GmbH Siegel seit 2003
Lexikon

Ambulante Behandlung

Ambulante Lesitungen - Chefarztbehandlung;
Dez
11
2013

Ambulante Leistungen; Grafik: Beamten-Infoportal

Ambulante Behandlung

Als ambulant gelten alle Behandlungen, bei denen der Patient nicht über Nacht in Behandlung oder Betreuung bleibt, sondern anschließend wieder nach Hause geht. Ambulante Behandlungen können sowohl in Praxen von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern also auch in der Ambulanz eines Krankenhauses stattfinden. Ebenfalls als ambulante Behandlungen zählen Anschlussbehandlungen, egal ob sie durch den Hausarzt oder einen Arzt der Klinik durchgeführt wurden.
Solange ein Patient stationär im Krankenhaus behandelt wird, sind auch alle Leistungen von niedergelassenen Ärzten (z.B. Leistungen externer Labore) der stationären Behandlung zuzurechnen. Die Kosten von ambulanten Behandlungen dagegen werden dem (Privat-)Patienten selbst in Rechnung gestellt. Diese kann er dann bei seiner Gesellschaft zur Erstattung einreichen und bekommt den Rechnungsbetrag je nach Leistungsumfang seines Tarifes erstattet.

Sending

Bewertung abgeben*

0 (0 Abstimmen)