Ambulante Behandlung
Als ambulant gelten alle Behandlungen, bei denen der Patient nicht über Nacht in Behandlung oder Betreuung bleibt, sondern anschließend wieder nach Hause geht. Ambulante Behandlungen können sowohl in Praxen von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern also auch in der Ambulanz eines Krankenhauses stattfinden. Ebenfalls als ambulante Behandlungen zählen Anschlussbehandlungen, egal ob sie durch den Hausarzt oder einen Arzt der Klinik durchgeführt wurden.
Solange ein Patient stationär im Krankenhaus behandelt wird, sind auch alle Leistungen von niedergelassenen Ärzten (z.B. Leistungen externer Labore) der stationären Behandlung zuzurechnen. Die Kosten von ambulanten Behandlungen dagegen werden dem (Privat-)Patienten selbst in Rechnung gestellt. Diese kann er dann bei seiner Gesellschaft zur Erstattung einreichen und bekommt den Rechnungsbetrag je nach Leistungsumfang seines Tarifes erstattet.
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