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Lexikon

Adoptivkinder

Fingerfarben, Familie und Kinder
Dez
11
2013

Fingerfarben, Familie und Kinder; Bild: drubig-photo Fotolia

Adoptivkinder

Durch eine Adoption rückt ein Kind rechtlich an die Stelle eines leiblichen Kindes. Dies gilt auch in Bezug auf die private Krankenversicherung. Wie auch leibliche Kinder können Adoptivkinder mit einer zweimonatigen Frist ab Adoption zu erleichterten Bedingungen in der privaten Krankenversicherung nachversichert werden, wenn ein Elternteil seit mindestens 3 Monaten bei einer Gesellschaft privat krankenvollversichert ist. Die Nachversicherung ist in der Regel nur im gleichen oder einem gleichwertigen Tarif möglich, ein Anspruch auf einen höherwertigen Tarif wie der entsprechende Elternteil besteht nicht (je nach Versicherung abweichende Regelungen). Im Rahmen der Nachversicherung darf der Versicherer das Adoptivkind nicht ablehnen (Kontrahierungszwang). Er kann jedoch bei bestehenden Vorerkrankungen einen Risikozuschlag in Höhe von maximal 100% erheben. Wie auch bei Neugeborenen Kinder entfällt bei der Nachversicherung von Adoptivkindern die Wartezeit.
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