Ablehnung Antrag
Bei allen Anträgen auf private Krankenversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen muss der Antragssteller der Versicherungsgesellschaft Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Gefragt werden sämtliche Vorerkrankungen sowie die Behandlungen der letzten Jahre. In der Regel werden im ambulanten Bereich die letzten drei Jahre und im stationären Bereich die letzten 5 Jahre nachgefragt. Der Antragssteller ist verpflichtet, diese Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Darunter fallen auch Erkrankungen und Untersuchungen, die dem Antragssteller als unwichtig erscheinen. Anhand evtl. bestehender Vorerkrankungen kann die Gesellschaft das Versicherungsrisiko des Antragsstellers beurteilen und den Beitrag risikogerecht kalkulieren. Bei einem erhöhten Gesundheitsrisiko wird auf den Beitrag, je nach Höhe des Risikos, ein Risikozuschlag (= Beitragszuschlag) erhoben. Kommt der Versicherer dabei zu dem Schluss, dass die bestehenden Risiken zu einer zu hohen Kostenbelastung führen, hat er auch die Möglichkeit, den Antrag abzulehnen. Welche Vorerkrankungen zu welchem Risikozuschlag führen, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Denn jede Gesellschaft hat ihre eigenen Kataloge und Statistiken, anhand derer sie einen Antrag annimmt, einen Risikozuschlag vereinbart oder den Antrag ablehnt. Lehnt eine Gesellschaft einen Antrag ab, besteht für den Antragssteller prinzipiell die Möglichkeit, bei einer anderen Versicherung angenommen zu werden. Neben gesundheitlichen Gründen können aber auch eine schlechte Wirtschaftsauskunft oder aber der Beruf des Antragsstellers zu einer Ablehnung führen. Einige Berufsgruppen wie beispielsweise Piloten, Gastronomen und Prostituierte (keine abschließende Aufzählung!) sind nicht bei jeder Gesellschaft versicherbar. Eingeschränkt in der Möglichkeit abzulehnen sind die Gesellschaften bei Anträgen auf eine Nachversicherung von Kindern und Adoptivkindern sowie Anträgen auf den Basistarif.Bewertung abgeben*
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