Zuletzt aktualisiert am 02.11.2024 um 11:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Die große Mehrheit der beihilfeberechtigten Hamburger Beamten sicherte bislang den fehlenden Krankenversicherungsschutz durch eine Privatversicherung ab. Für die Zukunft will die Hansestadt nun Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten und den Beamten damit eine alternative Entscheidungsmöglichkeit an die Hand geben.
Neuer Gesetzentwurf der Gesundheitssenatorin
Die Planungen der Landesregierungen konkretisierten sich, als Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) vergangenen Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf hinsichtlich der Thematik vorstellte. Hiernach sollen die neuen Regelungen ab dem 01.08.2018 die „Wahlmöglichkeiten der Beamten gestärkt werden“, so Prüfer-Storcks. Hauptbestandteil des Entwurfes ist die 50-prozentige Übernahme der Versicherungsbeiträge durch die Freie- und Hansestadt Hamburg, wenn sich die Beamten gegen eine private Absicherung entscheiden.
Die Argumentation der Gesundheitssenatorin zielt darauf ab, dass es eine Frage der Gerechtigkeit sei, wenn sich das Land auch an den Kosten der gesetzlich versicherten Staatsbediensteten beteiligt. Bislang sei der Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung für viele finanziell unattraktiv, da eine private Versicherung zur bestehenden Beihilfe viel kostengünstiger ist. Außerdem gewährleistet die private Krankenversicherung bei vielen Ärzten verkürzte Wartezeiten bei Terminvergaben und anderweitige, umfassendere Versorgungsleistungen. Besonders für junge Beamte und Referendare, für die es oft eine günstige sogenannte Private Krankenversicherung Referendare gibt, wird dann ein intensiver Kosten-Nutzen-Vergleich zwischen PKV und GKV notwendig.
Bürgerversicherung
Nach Angaben des Hamburger Senats sind rund 2400 Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bundesweit dürfte die Anzahl mehrere Zehntausend betragen. Während innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse die Familienmitglieder mitversichert sind, entstehen bei der privaten Krankenversicherung höhere Kosten durch die notwendige Absicherung der einzelnen Personen innerhalb der Familie. Das neue Gesetz sieht Mehrausgaben von rund 5,8 Millionen Euro jährlich vor. Die rot-grüne Regierung in Hamburg richtet ihre grundsätzlichen Planungen zur Gesundheitspolitik ohnehin seit geraumer Zeit in Richtung einer „Bürgerversicherung“ aus.
Nachdem sich im Rahmen der Neuregelungen das Geschäft der Privaten Krankenversicherungen erschweren dürfte, lobten die gesetzlichen Kassen das neue Modell. Der Senat rechnet mit einer großen Anzahl von Übertritten und betonte gegenüber der Presse, dass die Hamburger Regierung nun einen Vorstoß umsetze, der noch im Juni als bundesweite Regelung vor dem Bundesrat gescheitert war und den Ländern eine eigene Handlungsoption überlassen hatte. Die Entscheidung des Senats zeigte Auswirkungen bis hin in das politische Berlin, wo Vertreter der CDU/CSU Fraktion den Hamburger Vorstoß als „einen krampfhaft, dem Wahlkampf geschuldeten Schritt“ bezeichneten. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken stufte auch der Landeschef des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Roland Klüver, den Entwurf der Hamburger Gesundheitssenatorin als „unausgegoren“ ein.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- sueddeutsche.de: Beamte dürfen wechseln
-
Versicherungsvergleich
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