Zuletzt aktualisiert am 07.12.2024 um 23:52 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Seit Jahren hält sich die Diskussion um die unterschiedliche Besoldung von Lehrkräften nach A 12 und A 13 innerhalb der Bundesländer und Schulformen. Während an den meisten weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Hauptschulen die Besoldung mittlerweile angeglichen wurde, zeigt sich die Situation an den Grundschulen weiterhin sehr uneinheitlich.
Länderweite Entwicklung und Unterschiede bei der Lehrkräftebesoldung
Die aktuelle Situation stellt sich so dar, dass in der Mehrzahl der bundesdeutschen Länder Lehrkräfte im Eingangsamt nach A 13 oder im Angestelltenverhältnis nach E 13 besoldet werden. Diese einheitliche Besoldung ohne eine Berücksichtigung der jeweiligen Schulform gilt in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Bremen, Berlin und Brandenburg.
In einigen dieser Länder ist die einheitliche Besoldung beschlossen, nur noch nicht fristgemäß umgesetzt. Zuletzt zogen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nach. In den Koalitionsverträgen zum Regierungsantritt nach den letztjährigen Landtagswahlen beschloss Nordrhein-Westfalen, die Eingangsbesoldung für Lehrkräfte an den Grundschulen von A 12 nach A 13 bis zum Jahr 2026 anzupassen und in Niedersachsen werden entsprechende Schritte zur Umsetzung dieses Zieles derzeit noch ausgearbeitet.
Bayern und Sachsen-Anhalt ohne Planungssicherheit
Während auch Hessen im Januar 2023 eine Angleichung der Eingangsbesoldung in allen Schulformen verkündete, die bis zum Jahr 2028 schrittweise realisiert werden soll, sind die Signale in Bayern noch nicht deutlich definiert. Zwar hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) noch im September letzten Jahres verlauten lassen, dass auch im Freistaat zukünftig alle Lehrkräfte nach A 13 besoldet werden, doch in welchem Zeitrahmen sich diese Zukunft bewege, ließ Söder völlig offen. Da in Bayern noch in diesem Jahr Landtagswahlen anstehen, dürfte die Thematik spätestens im Wahlkampf wieder aufgegriffen werden.
In Sachsen-Anhalt hatte die zuständige Bildungsministerin Feußner (CDU) nachdrücklich deutlich gemacht, dass Sie auch an den Grundschulen eine Lehrkräftebesoldung nach A 13 befürworte, um besonders der permanenten Abwanderung von Lehramtsabsolventen/ – innen in die Nachbarländer zu entgegen. Das Vorhaben Feußners scheiterte zuletzt vor allem auch an dem Widerstand in ihrer eigenen Partei. Mehr zur Lehrkräftebesoldung findet sich auch in den jeweiligen gesetzlichen Regelungen der Bundesländer sowie in der Besoldungstabelle des Deutschen Beamtenbundes (dbb).
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. Besoldung A 12 oder A 13 – was verdienen Lehrkräfte? (deutsches-schulportal.de)
2. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
3. Hessenschau.de
-
Versicherungsvergleich
Bewertung abgeben
( Abstimmen)