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Lehrer

Nordrhein-Westfalen: Lehrerklagen beschäftigen Verwaltungsgericht!

Nordrhein-Festfalen
Mrz
17
2019

Lehrer in NRW klagen auf gleiches Gehalt; Bild: Beamten-Infoportal

Es geht um die Besoldungsgerechtigkeit und die gleiche Bezahlung von Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen. Um den Druck auf die Politik zu erhöhen wurden nun zwei Klagen von Grundschullehrern beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Nur mit Reden ist der Situation nicht beizukommen, betonte die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Dorothea Schäfer gegenüber Medienvertretern. Seit Jahren vertröstet uns die politische Führung, obwohl längst geklärt ist, dass die ungleiche Bezahlung von Lehrkräften gegen verfassungsmäßige Grundsätze verstößt. Um den Prozess nun endlich voranzutreiben, blieb nur der Klageweg. Die GEW-Landeschefin verwies darauf, dass im Jahr 2009 im Rahmen der Verabschiedung der einheitlichen Lehrerausbildung, auch die komparable Eingangsbesoldung hätte folgen müssen.

Rechtsgutachten der Gewerkschaft

Im Zusammenhang der einheitlichen Besoldung hatte die Gewerkschaft bereits vor drei Jahren ein Rechtsgutachten präsentiert. Im Ergebnis kamen die Verfasser zu dem Schluss, dass eine unterschiedliche Entlohnung von Lehrkräften an den Grundschulen sowie der Sekundarstufe I im Verhältnis zu den Kollegen an Gymnasien, Berufsschulen und der Sekundarstufe II gegen verfassungsmäßige Grundsätze verstoßen würde. Ein politisches Handeln seitens der Landesregierung blieb aus. Gegen Ende des letzten Jahres hatten zwei Grundschullehrer bereits eigenständige Klagen bei Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben.

Das nordrhein-westfälische Finanzministerium erklärte, dass die Anhebung der Gehälter auf gleiche Ebene für alle Pädagogen einen zusätzlichen, jährlichen Kostenfaktor von rund 600 Millionen Euro betragen würde. Bislang erfolgt die Lehrkräftebesoldung an den Grundschulen des Landes in der Entgeltstufe A 12 und an den Gymnasien in der Gruppe A 13. Eine Differenz von etwa 500 Euro brutto monatlich. Da auch die nordrhein-westfälische Kultusministerin Yvonne Gebauer (FDP) die Angleichung der Bezüge nach eigenen Aussagen für „sinnvoll“ hält, ist zu hinterfragen, warum die Landesregierung notwendige, besoldungsrechtliche Konsequenzen immer noch nicht gezogen hat oder einen konkreten Fahrplan hierfür unbeantwortet ließ.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. Handelsblatt – So will Seehofer die Beamtenlaufbahn attraktiver machen
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