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Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Warum finden wir auch Deine passende Krankenversicherung?

Wir erklären Dir vor Deiner Entscheidung ausführlich die Vor- und Nachteile von verschiedenen Lösungen. Denn: Die private Krankenversicherung ist für Beamtenanwärter oft eine Entscheidung fürs Leben. Damit Du später keine Probleme bekommst, gehen wir mit Gesundheitsfragen sehr gewissenhaft um. Und wir zeigen Dir das, was Du unbedingt kennen solltest: Die typischen Fallen bei der PKV für Beamtenwärter!

Bei der Suche nach Deiner richtigen Krankenversicherung investieren wir viel Zeit und Energie. Nur so können wir für Dich über 500 Tarife von 48 Versicherungsgesellschaften im Detail analysieren und das Ideale für Dich finden.

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Die PKV für Beamtenanwärter ist unser Spezialgebiet. Wir unterstützen jedes Jahr über 20.000 Neu-Verbeamtungen. Du kannst uns vertrauen, denn wir prüfen und vergleichen auch für Dich eine riesen Auswahl an Tarifkombinationen. Dazu gehören auch die Testsieger, die wir uns für Dich sehr genau anschauen. Auszug an Gesellschaften, die wir für Dich vergleichen:

Mit mehr als 16 Jahren Erfahrung unterstützen wir jährlich über 20.000 Neu-Verbeamtungen. Auf diese Erfahrung kannst auch Du zurückgreifen. Denn nicht zuletzt bei der Gesundheitsprüfung brauchst Du einen erfahrenen Partner. Wir helfen Dir weiter!

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Unser Beratungsteam ist immer für Dich da. Wir haben Fachwirte für Versicherungen und Finanzen, die Dich speziell bei der Wahl Deiner optimalen Krankenversicherung für Beamtenanwärter unterstützen. Unseren Beraten kannst Du vertrauen, sie sind speziell geschult für den öffentlichen Dienst, werden jährlich weitergebildet und haben höchste Kundenzufriedenheitswerte.

Transparenz ist für uns sehr wichtig. Deshalb erklären wir Dir unseren Beratungsprozess in fünf einfachen Schritten:

In weniger als zwei Minuten kannst Du Kontakt zu uns aufnehmen. Und das Thema Datenschutz wird bei uns großgeschrieben. Da kannst Du beruhigt sein.

Innerhalb von 24 Stunden ruft Dich Dein persönlicher Fachberater an. Wir bestimmen Deine individuellen Bedürfnisse und was für Dich besonders wichtig ist.

Dein persönlicher Fachberater stellt einen individuell auf Dich zugeschnittenen Versicherungsvergleich zusammen. Damit besitzt Du die Grundlage, um das beste Angebot für Dich zu finden. Und damit keine Zeit verloren geht, erhältst Du dieses wichtige Dokument per E-Mail.

In unserem zweiten Telefonat geht Dein persönlicher Fachberater den Versicherungsvergleich mit Dir Schritt für Schritt durch und erklärt Dir im Detail die Vor- und Nachteile der verschiedenen Tarife.

Du wägst die Lösungen ab und wir sprechen ebenfalls unserer Empfehlung aus. Danach entscheidest Du Dich für „Deinen“ Tarif. Jetzt unterstützt Dich Dein persönlicher Fachberater noch beim Abschluss der Versicherung. Du füllst gemeinsam mit ihm den Antrag aus, sodass Du nur noch unterschreiben musst. Dann sendest Du den Antrag nur noch an uns zurück und wir kümmern uns um den Rest.

Die folgenden Themen über die PKV für Beamtenanwärter helfen Dir, Dich optimal auf unser gemeinsames Beratungsgespräch vorzubereiten.

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist schwierig. Es gibt eine große Anzahl an Tarifen, gefährliche Lockangebote, erhebliche Leistungsunterschiede und vielfältige Zusatztarife. Das ist für viele oft sehr verwirrend. Daher gehen wir im gemeinsamen Beratungsgespräch detailliert auf Deine Situation ein und analysieren die für Dich besten Angebote. Als Vorbereitung auf unser Gespräch haben wir Dir wichtige Fragen zur Deiner PKV umfassend beantwortet.

Wichtige Fragen für Dich beantwortet

Beamten steht grundsätzlich die Wahl bei der Krankenversicherung offen: Gesetzliche (GKV) oder Private Krankenversicherung (PKV).

Beamte können sich auch freiwillig für die GKV entscheiden. Wichtig dabei ist zu wissen, dass es im Beamtentum keinen Arbeitgeberanteil zur GKV gibt und damit die Beiträge selbst getragen werden müssen.

Beamte können zwar die Beihilfe auch bei der GKV nutzen, allerdings leistet die Beihilfe dann aber i.d.R. analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte müssen dann mit Leistungslücken rechnen, so dass sie oftmals auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Beispiel zahnmedizinische Behandlungen:
Wenn ein Beamter ein Implantat benötigt, zahlt die GKV nur eine bestimmte Fallpauschale. Diese deckt nur zu einem kleinen Teil den eigentlichen Bedarf. Der Beamtenanwärter bleibt dann auf den Restkosten sitzen, weil besonders Kosten für Zahnimplantate sehr hoch werden können.

Anders sieht es bei der PKV aus, sie bietet umfassende Leistungen, welche die Beihilfe optimal ergänzen. Viele Versicherer bieten Tarife für die PKV an, die speziell auf die Beihilfe zugeschnitten sind. So wird die Lücke der Beihilfe nicht nur geschlossen, sondern auch um eine Vielzahl umfangreicher und hochwertiger Leistungen ergänzt, so dass der Beamte im Krankheitsfall bestmöglich geschützt ist.

Durch die Beihilfe haben Beamte diesen umfangreichen Schutz der PKV zu sehr geringen Beiträgen, denn Beamte müssen nur die verbleibenden Prozente der Beihilfe absichern. Außerdem gibt es für die Zeit der Ausbildung sehr günstige Ausbildungstarife für die PKV. Diese Ausbildungstarife sind so günstig, weil in ihnen keine Altersrückstellungen gebildet werden. So bieten viele Versicherer diese Ausbildungstarife bis zum 35. oder sogar bis zum 38. Lebensjahr an. Wechselt ein Beamtenanwärter nach Ende seiner Ausbildung in die Position des Beamten auf Probe, dann wird sein Ausbildungstarif automatisch in einen normalen Volltarif umgestellt. Der Beamte muss seine Krankenversicherung lediglich über die Statusänderung informieren.

Ambulante Leistungen für Beamte
Beamte profitieren mit der PKV von der bestmöglichen Behandlung. Sie dürfen frei den behandelnden Arzt wählen und direkt den Facharzt aufsuchen, ohne vorher den Hausarzt zu konsultieren. Es darf auch ein Privatarzt als Hausarzt gewählt werden.  Die PKV übernimmt – anders als die gesetzliche Versicherung – je nach Tarif im Krankheitsfall auch hochwertige Behandlungsmethoden. Die ambulante Psychotherapie ist auch im Leistungsumfang der PKV enthalten, ebenso wie umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen.

Stationäre Leistungen in der PKV für Beamte
Auch im stationären Bereich bietet die PKV viele Privilegien, wie z.B. das Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus, freie Arzt- und Krankenhauswahl und z.B. auch die Behandlung durch einen spezialisierten Arzt in einer Privatklinik. Im Krankenhaus übernimmt die PKV je nach Tarif eine große Zahl hochwertiger Leistungen. Damit diese auch tatsächlich voll abgedeckt werden, sollten Beamte darauf achten, dass es keine Beschränkung der Gebührenordnung für Ärzte gibt. Zusätzlich versichert sind auch stationäre Reha-Maßnahmen und Kuren, wie z.B. die Mutter-Kind-Kur.

Zahnleistungen für Beamte in der PKV
Ein zusätzlicher Plus-Punkt in der PKV sind die Zahnleistungen. Mit dem umfassenden Zahnschutz sind hochwertige Behandlungen und Materialien wie Inlays, Implantate sowie Zahnersatz voll abgesichert, die professionelle Zahnreinigung zählt ebenfalls dazu.

Allgemeine Leistungen für Beamte
Die PKV bietet aber noch mehr: Sie übernimmt z.B. Kosten für alternative Heilmethoden. Beamte können daher auch den Besuch bei einem Heilpraktiker, Osteopathie-Behandlungen und eine Behandlung durch den Chiropraktiker in Anspruch nehmen. Massagen und Fango sind im Leistungsumfang ebenfalls enthalten. Und auch Brillenträger können zusätzlich profitieren. Viele Versicherer übernehmen auch die Fertigung einer Brille, sowie eine Augenlaserung in festgelegten zeitlichen Abständen.

Und: Wer gesund ist, gewinnt doppelt. So bietet die PKV je nach Tarif eine Beitragsrückerstattung (BRE) an, wenn der Versicherungsnehmer über einen bestimmten Zeitraum hinweg den Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen hat und nicht beim Arzt war. So kann man von einer Rückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen profitieren.

Bei der privaten Krankenversicherung können Beamte von der Beihilfe profitieren. Bereits mit Ausbildungsbeginn haben die Beamtenanwärter  als Beamte auf Widerruf einen Anspruch auf die Beihilfe durch den jeweiligen Dienstherrn. Beihilfe ist ein staatliches Fürsorgesystem, mit dem die Staatsdiener finanzielle Unterstützung bei medizinischen Kosten durch den jeweiligen Beihilfeträger erhalten.

Die Höhe der Beihilfe hängt von dem gültigen Beihilfebemessungssatz sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ab. Die Beihilfe kann – abhängig vom jeweiligen Bundesland und der Kinderanzahl – im ambulanten Versorgungsbereich zwischen 50 und 70 Prozent betragen.

Wichtig: Auch die Familien der Beamten können unter Umständen von der Beihilfe profitieren. So können Beamte auch für die eigenen Kinder (auch Adoptivkinder) Beihilfe beantragen. Dabei ist die Beihilfe bis zum 25. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden (beziehungsweise solange das jeweilige Kind kindergeldberechtigt ist). Wenn die Kinder Wehr- oder Zivildienst leisten, kann die Beihilfe für diese Dauer auch über das 25. Lebensjahr hinaus genutzt werden. Schwerbehinderte Kinder ohne ein eigenes Einkommen können auch nach der Vollendung dieser Altersgrenze durch die Beihilfe berücksichtigt werden. Auch Ehepartner haben im Fall einer Berücksichtigungsfähigkeit einen Anspruch auf Beihilfe, wobei eine festgelegte Einkommensgrenze gilt: Ehepartner von Beamten dürfen über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen.

Die jeweilige Höhe der Beihilfebemessungssätze kannst Du der folgenden Übersicht entnehmen:

 FÜR EINEN SELBSTFÜR DEN EHEGATTENFÜR KINDER
BEAMTE MIT KIND50%70%80%
BEAMTE AB 2 KINDERN70%70%80%
BEAMTE IM RUHESTAND UND DEREN WITWEN/WITWER70%70%80%
VOLL- ODER HALBWAISEN80%  
 
 
 

Folgende Ausnahmeregelungen bei der Beihilfe gibt es in Baden Württemberg, Bremen und Hessen

Baden-Württemberg:

  • Wenn bereits am 31.12.2012 ein Anspruch auf Beihilfe bestand, gilt ein Bestandsschutz
  • 70% Beihilfe für Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind (max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
  • Beihilfeberechtigte bei ehemals mind. drei Kindern
  • Versorgungsempfänger (Pensionäre)
  • Übergangsregelung Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (70%), die am 31.12.2012 als berücksichtigungsfähig galten, solange Sie in der PKV versichert sind.

Bremen:

  • 50% ambulant, Zahn und stationär (max. 70% ambulant, Zahn und stationär)
  • +5% je berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Ehegatten und Kinder max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
  • Ehegatten sind nur bis zu einer Einkommensgrenze von 10.000 € im VKJ berücksichtigungsfähig.
  • +10% bei Versorgungsempfängern (Pensionäre)

Hessen:

  • 50% ambulant und Zahn, 65% stationär (max. 70% ambulant und Zahn, 85% stationär)
  • +5% je berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Ehegatten und Kinder max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
  • Ehegatten sind nur bis zu einer Einkommensgrenze von 8.354 € im VVKJ berücksichtigungsfähig.
  • +10% bei Versorgungsempfängern (Pensionäre)

Stand: Februar 2016

Bei der privaten Krankenversicherung haben wir für die Berufsfelder Lehrer, Referendare und Beamtenanwärter weitere Informationen aufbereitet. Diese finden Sie hier:

Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter
Private Krankenversicherung für Referendare
Private Krankenversicherung für Lehrer

Wer als Beamter eine Private Krankenversicherung abschließen möchte, sollte einiges beachten. Lückenhafte Versicherungstarife können schnell teuer werden und im Extremfall bleibt man auf den Aufwendungen sitzen. Daher sollte der Tarif bereits im Voraus im Detail geprüft werden. Wichtig ist vor allem, dass die folgenden Punkte enthalten sind:

  • Schließung der Lücke der Beihilfe mit Beihilfeergänzungstarif
  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Keine Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Krankenhaus
  • Keine dauerhafte Zahnstaffel

Es gibt aber noch viele andere Punkte zu beachten. Und dies ist aufgrund der großen Anzahl von Versicherern und Tarifen oft sehr schwer. Um einen umfassenden Schutz sicherzustellen, sollte die Private Krankenversicherung daher im Optimalfall gemeinsam mit der Beratung und Unterstützung eines unabhängigen Fachmanns ausgewählt und abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann man verhindern, dass im Schadensfall die oft hohen medizinischen Aufwände selbst getragen werden müssen. Ist die Krankenversicherung erst einmal abgeschlossen, ist ein Wechsel oft erst nach einiger Zeit möglich. In bestimmten Fällen genießen Beamtenanwärter im Rahmen der Privaten Krankenversicherung ein Sonderwechselrecht, von dem Duman gegebenenfalls Gebrauch machen kann.

Frühzeitig mit der Suche starten

Beamte sollten sich rechtzeitig mit der Suche nach einer privaten Krankenversicherung auseinandersetzen. Leider bleibt auch ihnen der Weg durch den Versicherungsdschungel nicht erspart. Jeder, der sich bisher kaum mit dem Thema „Krankenversicherung“ beschäftigt hat, verliert angesichts der vielen Krankenversicherer und Tarife schnell den Überblick. Aber auch, wenn man einen Krankentarif im Blick hat, stellt sich die Frage: Worauf muss man alles achten? Und: Passt der Versicherungstarif wirklich zu mir und meinen Lebensumständen?

Umfang der Versorgung 

Welche Möglichkeiten haben Beamte die passende Private Krankenversicherung zu finden? Zu Beginn sollte man sich grundsätzlich überlegen, in welchem Umfang die medizinische und stationäre Versorgung gewünscht ist. Auch die Frage nach den Zahnleistungen spielt eine wichtige Rolle. Darüber hinaus sollten weitere Punkte geklärt werden: Absicherung der Pflege, Krankenhaustagegeldes und Kuren steht. Sind diese grundsätzlichen Themen ausreichend beantwortet, kann die Suche nach der passenden Krankenversicherung beginnen.

Versicherungsvergleich oft beste Vorgehensweise 

Die Erstellung eines Versicherungsvergleichs ist ideal, um eine erste Übersicht über die verschiedenen Versicherungstarife zu bekommen. Dabei bieten wir als unabhängiger Fachberater gerne Hilfe an und erstellen einen individuellen Versicherungsvergleich der Tarife mit dem stärksten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Testsieger der privaten Krankenversicherungen werden von uns ganz besonders umfassend analysiert. Im Anschluss erklären unserer Versicherungsexperten detailliert den Versicherungsvergleich und beantworten Deine Rückfragen.

Unverbindliche Vorab-Risikoprüfung 

Unsere Experten führen im Voraus eine unverbindliche Vorabrisikoprüfung bei den Versicherungsgesellschaften durch, um Dir zusätzliche Sicherheit bei der Auswahl Deiner optimalen privaten Krankenversicherung zu geben. Sollten bereits Vorerkrankungen bestehen, kann es gegebenenfalls zu Risikozuschlägen oder sogar Ablehnungen durch die Gesellschaften kommen. Dennoch ist es wichtig, die obligatorischen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Denn falls nicht, bleibst Du im Schadensfall auf den Ausgaben sitzen. Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen steht Dir unser Fachberater kompetent und unterstützend zur Seite.

Unterstützung bis zum Abschluss und darüber hinaus 

Wenn Dein passender Tarif gefunden ist, bereitet Dir unser Versicherungsexperte alle Unterlagen vor, sodass Du diese nur noch Korrektur lesen und unterschreiben musst. So findest Du einfach und unkompliziert die PKV, die am besten zu Dir passt. Unser Service ist für alle Beamten kostenfrei.
Gut zu wissen: Auch nach Vertragsabschluss sind wir immer gerne Dein erster Ansprechpartner, wenn es um die Absicherung Deiner Gesundheit geht. Versprochen!

Jeder neu eingestellte Beamte kann sich privat versichern, unabhängig von seinem Gesundheitszustand. Diese Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung garantiert, dass Niemand aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt wird. Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt und es gibt keine Leistungsausschlüsse. Die Öffnungsaktion gilt seit dem 1. Januar 2019 auch für Beamte auf Widerruf. Dabei ist eine Aufnahme in Tarife für Beamte auf Widerruf garantiert (gilt bei allen an den Öffnungsaktionen teilnehmenden Versicherungsgesellschaften).

Wichtig:

Der schriftliche Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion muss innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung gestellt werden. Gleiches gilt für Ehe- oder Lebenspartner und eigene bzw. adoptierte Kinder, wenn sich diese nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern müssen.

Ehe- oder Lebenspartner von Beamten können sich auch privat versichern, wenn sie selbst Beihilfeleistungen erhalten und nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Jeder Versicherte erhält dann seinen eigenen Versicherungsschutz ergänzend zur Beihilfe. Oft ist dieser Schutz relativ günstig, weil der Partner bei 70% Beihilfe nur 30% der Krankheitskosten privat absichern muss. Dank der Öffnungsaktion sind für die Aufnahme der Ehe- und Lebenspartner in die Private Krankenversicherung Vorerkrankungen oder Behinderungen kein Hindernis, wie bei den Beamten auch.

Für eigene und adoptierte Kinder erhält man ebenfalls Beihilfe – normalerweise 80 Prozent. Die verbleibenden 20 Prozent kann man preiswert privat absichern. Hat man als Beamter zwei oder mehr Kindern, dann steigt in vielen Bundesländern und im Bund die eigene Beihilfe von 50 auf 70 Prozent, dadurch sinkt der eigene Versicherungsbeitrag spürbar. Neugeborene werden von der PKV ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten aufgenommen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil seit mindestens drei Monaten bei der Gesellschaft versichert ist.

Wichtig:
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bzw. Adoption erfolgen.
Bei älteren Kindern mit schwereren Vorerkrankungen greift die Öffnungsaktion für den Wechsel in die Private Krankenversicherung.

Auf die Frage nach der günstigsten PKV gibt es keine pauschale Antwort. Der günstigste Krankenversicherungstarif muss im individuellen Fall nicht der beste sein. Ein geringerer Preis führt i.d.R. zu weniger Leistung. Ob das sinnvoll ist, muss für jeden Fall individuell geprüft werden. Die hohe Anzahl an Krankenversicherern und die noch größere Anzahl an Versicherungstarifen führen dazu, dass man beim Abschluss der privaten Krankenversicherung optimal seine individuellen Bedürfnisse berücksichtigen und seinen Versicherungsumfang optimal bestimmen kann.

Neben unterschiedlichen Krankenversicherern und Krankentarifen gibt es noch weitere Einflussfaktoren auf die Höhe des Versicherungsbeitrags, wie z.B. Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Um einen Krankenversicherungstarif zu finden, der von den Leistungen optimal passt und möglichst günstig ist, sollte dringend ein Vergleich der verschiedenen Tarife und Anbieter durchgeführt werden.

Hier unterstützen wir Dich gerne kompetent und mit jahrelanger Erfahrung bei der Auswahl des passenden Tarifs. Wir helfen Dir gerne, indem wir für Dich die richtigen Anbieter mit den individuell für Dich passenden Tarifen selektieren, vergleichen und anbieten. Unsere Beratung ist für Dich kostenfrei! 

Ganz klar: JA!

Das ist enorm wichtig! Selbst bei einer günstigen Beihilfeversicherung müssen Gesundheitsfragen absolut wahrheitsgemäß beantwortet werden. Und auch beim Abschluss einer PKV für Beamte müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Zum Hintergrund:

Das Versicherungsunternehmen stuft Dein Versicherungsrisiko und damit die Beiträge anhand der Fragen entsprechend ein. Die Fragen sollten unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden und Vorerkrankungen nicht verschwiegen werden. Denn ansonsten kann es später richtig teuer für Dich werden: Die Krankenkasse kann Aufwendungen für Leistungen zurückverlangen, für die bereits eine Vorerkrankung bestand. Und im schlimmsten Fall sogar Deinen Versicherungsvertrag kündigen.

Ein gesundes Leben zahlt sich aus – dieser Grundsatz hat natürlich auch im Rahmen der Privaten Krankenversicherung für Beamte Gültigkeit. Wer auf seine eigene Gesundheit achtet, erspart sich nicht nur den Gang zum Arzt, sondern wird sogar noch belohnt. Wie das möglich ist? Ganz einfach: Wird der Versicherungsschutz über eine bestimmte Zeitspanne nicht in Anspruch genommen, kann der Versicherer bis zu sechs Monatsbeträge rückerstatten. Ein gesunder Lebensstil lohnt sich somit auf jeden Fall, insbesondere im Rahmen der Privaten Krankenversicherung für Beamte.

Die Freie Heilfürsorge hat eine Sonderstellung im Bereich der Krankenversicherungen inne. Sie sichert die medizinische Versorgung Angehöriger von Berufsgruppen, die als besonders gefährlich eingestuft werden. Hierzu zählen typischerweise Berufsgruppen wie Feuerwehrleute, Polizisten und Justizvollzugsbeamte. Auch Soldaten erhalten die Freie Heilfürsorge. Hintergrund dieser Sonderstellung, die weder der Gesetzlichen noch der Privaten Krankenversicherung zugerechnet werden kann, ist das erhöhte Berufsrisiko, welches eine spezielle Zusatzversicherung erfordert. Da diese mit hohen Kosten verbunden und somit für die entsprechenden Beamten nicht zumutbar wäre, sichert der Staat die medizinische Versorgung gefährdeter Berufsgruppen durch die Freie Heilfürsorge.

1. Nur Gutverdiener sind privat Krankenversichert
Wer der Privaten Krankenversicherung beitreten möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Für Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft besteht die zentrale Hürde im geforderten Mindestjahreseinkommen. Daher stammt vermutlich auch das Gerücht, nur Gutverdiener seien privat versichert. Für Beamte gilt diese Einkommensgrenze nicht, somit dürfen sie sich unabhängig von ihrem Jahreseinkommen privat versichern.

2. Der Versicherungsbeitrag steigt mit der Häufigkeit der Erkrankungen
Sollte ein Versicherungsnehmer im Verlauf des Vertragsverhältnisses schwer oder mehrfach erkranken, trägt die Versicherung das Risiko. Das bedeutet, dass die Krankenkasse den Beitrag nicht einfach aufgrund von Erkrankungen des Versicherungsnehmers erhöhen darf. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer nicht schon vor Abschluss der PKV von der Erkrankung wusste und diese bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen verschwiegen hatte.

3. Steigende Beiträge sind ein typisches Problem der privaten Kassen
Steigende Beiträge sind kein typisches Problem privater Kassen. Wie auch die Gesetzliche Krankenversicherung versichert die PKV Menschen, somit stehen beide Versicherungen den gleichen Problemen gegenüber. Vergleicht man die Beitragshistorien von PKV und GKV fällt auf, dass in beiden Fällen eine ähnliche Beitragsstabilität vorliegt. Sprechen Sie gerne unsere Fachberater im Beratungsgespräch auf diesen Vergleich an!

4. Die PKV eignet sich nicht für Familien
Ob eine Private Krankenversicherung auch mit Familie Sinn macht, ist eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Beamten. Während die Gesetzliche Krankenversicherung eine Familienversicherung bietet, die auch Kinder mit einbezieht, werden Kinder in der PKV gesondert versichert. Allerdings erhalten auch Beamtenkinder Beihilfe und können so sehr günstig privat versichert werden. Zudem bietet die Private Krankenversicherung wesentlich umfangreichere Leistungen, auf die dann nicht nur die Beamten selbst, sondern auch deren Kinder zurückgreifen können. Durch die aufgrund der Beihilfe oftmals geringeren Monatsbeiträge zur PKV kann eine Private Versicherung auch in finanzieller Sicht Sinn machen und Geld sparen.

5. Die Private Krankenversicherung wird im Alter unbezahlbar
Die Sorge, dass die Private Krankenversicherung im Alter unbezahlbar werden wird, hat ihren Ursprung häufig in Erfahrungen privat versicherter Arbeitnehmer der freien Wirtschaft. Treten diese in die Rente ein, entfällt deren Arbeitgeberanteil zur PKV. In der Folge steigen die monatlichen Beiträge oftmals stark an. Beamte allerdings genießen auch in der Pension weiterhin Beihilfe. Diese steigt in der Regel sogar im Vergleich zum Berufsleben auf bis zu 70% an. Damit bleibt die Private Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar.

Wir haben für Dich die 19 wichtigsten Punkte zusammengefasst, über die Du Dich vor Vertragsabschluss informieren solltest.
Nimm Dir die Zeit, denn die Entscheidung für eine PKV ist oft eine Entscheidung fürs Leben und ein späterer Wechsel ist häufig mit Nachteilen verbunden. Daher solltest Du Dich vor Vertragsabschluss genau über Anbieter und Tarife sowie Leistungen informieren. Diese Checkliste unterstützt Dich bei der Wahl des richtigen privaten Krankenversicherungsschutzes. Du kannst gut vorbereitet in ein Beratungsgespräch mit einem Experten gehen.
Diese Punkte solltest Du beachten und im Beratungsgespräch ansprechen:

Selbstbeteiligung 
  • Sieht der Tarif eine Selbstbeteiligung vor?
  • Für welche Leistungen gilt die Selbstbeteiligung?
Reisen ins außereuropäische Ausland
  • Wie lange gilt der Schutz bei (vorübergehenden) Aufenthalten im außereuropäischen Ausland?
  • Verlängert sich der Schutz, wenn der Versicherte die Rückreise nicht antreten kann?
  • Bietet der Versicherer einen Beihilfeergänzungstarif an, womit die Mehrkosten für Rücktransporte aus dem Ausland zu 100 Prozent erstattet werden?
Arztrechnungen 
  • Erfolgt bei den Arztrechnungen eine Erstattung mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von 3,5?
  • Bietet der Versicherer einen Beihilfe Ergänzungstarif an, der die Honorarkosten erstattet, die weder vom privaten Beihilfe Tarif noch von der Beihilfe übernommen werden?
Freie Arztwahl
  • Werden die Arztkosten auch vollständig übernommen, wenn sie direkt zu einem Facharzt gehen, ohne vorher eine Überweisung durch einen Allgemeinmediziner zu haben?
Arzneimittel 
  • Erstattet der Versicherer den Aufwand für alle ärztlich verordneten Arzneimittel vollständig?
  • Hat die Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif, der auch die Arzneimittel erstattet, die weder vom privaten Beihilfetarif noch von der Beihilfe übernommen werden?
Ambulante Psychotherapie 
  • Werden Sitzungen im Rahmen der ambulanten Psychotherapie bezahlt?
  • Wenn ja, wie viele pro Jahr und wie viele davon ohne vorherige Genehmigung?
  • Haben Sie einen Leistungsanspruch für ambulante Psychotherapie durch psychologische Psychotherapeuten?
Vorsorgeuntersuchungen 
  • Bezahlt die Versicherung Vorsorgeuntersuchungen nur im Umfang der GKV oder auch darüber hinaus?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif an, der die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen erstattet, die weder der private Beihilfetarif noch die Beihilfe übernehmen?
Fahrtkosten und Transportkosten zur ambulanten Behandlung 
  • Wann und in welcher Höhe werden Fahrt- oder Transportaufwendungen zur ambulanten Behandlung erstattet?
Heilmittel 
  • Werden für Formen der physikalischen Therapie, Logopädie und Ergotherapie mindestens 75% vom Versicherer erstattet?
Sehhilfen 
  • Wie hoch ist die Leistung des Versicherers für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?
  • Bietet der Versicherer einen Beihilfeergänzungstarif an, der die Aufwendungen für Sehhilfen erstattet, die weder von dem privaten Beihilfetarif noch von der Beihilfe übernommen werden?
Hilfsmittel 
  • Was und wie hoch leistet die Versicherung für Hilfsmittel, wie Hör- und Sprechgeräte, Rollstühle, Prothesen oder orthopädische Schuhe?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Aufwände?
Heilpraktiker 
  • In welcher Höhe werden die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen von der Versicherung erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Schutzimpfungen 
  • In welchem Umfang werden die Kosten für Schutzimpfungen erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Häusliche Krankenpflege 
  • Welche Kosten werden für die häusliche Krankenpflege durch den Versicherer erstattet und in welchem Umfang?
Krankenhaus – Unterbringung und Chefarztbehandlung 
  • Sind nur kassenübliche Mehrbettzimmer mit Behandlung beim Stationsarzt versichert oder auch Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung?
  • Bietet der Versicherer hier einen privaten Wahlleistungstarif an, der die Kosten für Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus erstattet?
  • Wird die Chefarztbehandlung mindestens bis zum Höchstsatz der gültigen Gebührenordnung von 3,5 erstattet? Beziehungsweise wird auch darüber hinaus erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Krankentransporte 
  • Werden im Falle einer stationären Behandlung medizinisch notwendige Transporte zum Krankenhaus vom Versicherer erstattet?
Stationäre Psychotherapie 
  • Erstattet der Versicherer eine psychotherapeutische Behandlung ohne Zeitbegrenzung in einer Klinik?
Kieferorthopädie 
  • Wie viel Prozent der Kosten werden für Kieferorthopädie erstattet?
Zahnarzt – Rechnungen, Behandlung, Zahnersatz, Inlays und Implantate 
  • Begrenzt der Versicherer die Kostenerstattung im Zahnbereich in den ersten Vertragsjahren auf Höchstbeträge?
  • Erstattet der Versicherer mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte von 3,5?
  • Wird auch über den Höchstsatz hinaus erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
  • Werden 100 % der Aufwände für Zahnbehandlung erstattet?
  • Werden 100 % der Aufwände für Zahnersatz erstattet?
  • Werden 100 % der Aufwände für Inlays erstattet?
  • Werden 100 % der Aufwände für Implantate zu 100 % erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?

Die Wahl einer Krankenversicherung ist eine Entscheidung mit Tragweite.

Daher solltest Du einem Partner vertrauen, der mit Erfahrung und Kompetenz bei der privaten Krankenversicherung an Deiner Seite steht. Teste uns. Führe einfach mal ein unverbindliches Telefonat mit einem unserer Experten. Wir freuen uns auf den Kontakt zu Dir.

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