Nein, denn die Beihilfe beteiligt sich nur an den entstehenden Krankheitskosten, die GKV kennt aber nur monatliche Pauschalbeiträge. Versichert sich der Beamte also gesetzlich, muss er den Beitrag in voller Höhe selbst bezahlen. Beihilfe bekommt er nur für beihilfefähige Leistungen gezahlt, welche die gesetzliche Kasse nicht übernimmt.
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