Die Besoldung und die Regelungen zur Dienstzeit der Beamten sind Ländersache. So kommt es in erster Linie darauf an, ob und für welche Beschäftigungsgruppen das jeweilige Land die Altersteilzeit und das Blockmodell überhaupt anbietet. Bietet der jeweilige Dienstherr das Blockmodell an, muss der Beamte aber in jedem Fall als Voraussetzung das 60. Lebensjahr vollendet haben..
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