Die Beihilfe ist das Fürsorgesystem des jeweiligen Dienstherrn (Bundeslandes). Er kommt damit seiner Fürsorgepflicht gegenüber seiner Beamten nach. Die Beihilfe beteiligt sich dabei zu einem bestimmten Prozentsatz an den entstehenden Krankheitskosten des Beamten. Der Beamte muss sich also nur noch für den verbleibenden Prozentsatz privat versichern.
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