Die Dienst- und die Berufsunfähigkeit sichern zwar beide den Verlust der Arbeitskraft ab, sie unterscheiden sich aber in den Voraussetzungen, die für einen Leistungsanspruch jeweils erfüllt werden müssen. Um dienstunfähig zu werden, müssen deutlich weniger Kriterien erfüllt werden, als um berufsunfähig zu werden. Hat ein Beamter, der dienstunfähig wurde, keine Dienstunfähigkeitsklausel in seinem Versicherungsschutz mit eingeschlossen, hat er keinen Leistungsanspruch.
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