Die Restschuldversicherung springt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer die Raten seines Kredites nicht mehr bezahlen kann. Das kann etwa bei Arbeitslosigkeit oder Tod des Versicherten sein. Allerdings können Beamte — sofern sie auf Lebenszeit verbeamtet wurden — in der Regel nicht arbeitslos werden. Auch im Krankheitsfall zahlt der Dienstherr die monatlichen Bezüge weiter. So leistet die Restschuldversicherung bei Beamten in der Regel nur im Todesfall. Für Beamte, die einen größeren Kredit aufgenommen haben, lohnt sich deshalb eher der Abschluss einer separaten Todesfallversicherung.
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