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Fragen & Antworten

"Komme ich nach dem Referendariat zurück in die GKV, wenn ich nicht weiter verbeamtet werde?"

Ja, der Referendar muss in der Regel sogar zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Denn in dem Moment, in dem er sich arbeitssuchend meldet oder in ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eintritt, wird automatisch eine Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst.

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