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Fragen & Antworten

"Wenn ich nach dem Referendariat nicht weiter verbeamtet werde, ab wann kann ich mich dann arbeitssuchend melden?"

Der Referendar bzw. Beamtenanwärter kann sich ab dem ersten Tag nach dem Referendariat bzw. nach der Anwärterzeit arbeitssuchend melden und bekommen ab diesem Zeitpunkt Leistungen von der Agentur für Arbeit. Für die Meldung gibt es aber Folgendes zu beachten: Ist es abzusehen, dass der Referendar/Beamtenanwärter nicht übernommen bzw. verbeamtet wird, muss er dies der Agentur für Arbeit mind. 3 Monate vorher mitteilen. War es nicht absehbar, also von „heute auf morgen“, muss er es dem Amt unverzüglich mitteilen.

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