Die Ratenschutzversicherung springt dann ein, wenn ein Kreditnehmer aufgrund eintretender Arbeitslosigkeit oder längerem Krankheitsfall die Raten seines Kredites nicht mehr bezahlen kann. Schon aufgrund des versicherten Risikos ist die Ratenschutzversicherung für Beamte überflüssig. Denn Beamte auf Lebenszeit sind in der Regel unkündbar. Wird der Beamte krank, bekommt er von seinem Dienstherrn weiterhin seine vollen monatlichen Bezüge (Arbeitnehmer bekommen nach 6 Wochen Krankengeld von ihrer Krankenkasse). Bei größeren Kreditsummen ist aber der Abschluss einer Todesfallversicherung sinnvoll. Diese kann bei einer separaten Gesellschaft abgeschlossen werden. Scheitert diese am Gesundheitszustand des Antragsstellers, kann auch eine mit dem Kredit kombinierte Todesfallabsicherung über die Kredit gebende Bank abgeschlossen werden. Hier fallen in der Regel keine Gesundheitsfragen an.
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