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Fragen & Antworten

"Bekommt mein Ehepartner auch Beihilfe?"

Der Ehepartner eines beihilfeberechtigten Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes ist dann beihilfeberechtigt, wenn sein Bruttojahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. In der Regel liegt die Einkommensgrenze bei 18.000 ‚¬ pro Jahr (Ausnahmen: Hessen, Saarland, Bremen).

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