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Private Krankenversicherung für Lehrer

5 Gründe, warum wir auch Deinen optimalen Tarif finden

Für Dich als Lehrer ist die Entscheidung für eine private Krankenversicherung oft eine Entscheidung fürs Leben. Du solltest daher die Vor- und Nachteile von verschiedenen Lösungen kennen und mit Gesundheitsfragen sehr gewissenhaft umgehen. Unsere Beratung hilft Dir dabei und zeigt Dir darüber hinaus die typischen Fallen bei der PKV. Diese solltest Du kennen!
Du suchst als Lehrer die ideale PKV? Dann bist Du hier genau richtig. Denn wir investieren viel Zeit und Energie in die Suche nach Deinem optimalen Tarif. Denn wir analysieren für Dich über 500 Tarife von 48 Gesellschaften.
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Die Private Krankenversicherung für Lehrer ist unser Spezialgebiet. Bei der Suche nach Deinem passenden Tarif prüfen und vergleichen wir für Dich eine Vielzahl an Tarifkombinationen. Und wir schauen uns die Testsieger sehr genau an. Hier eine kleine Auswahl an Gesellschaften, die wir für Dich vergleichen:
Wir haben einen umfassenden Erfahrungsschatz, weil wir jährlich über 20.000 Neu-Verbeamtungen unterstützen. Vertraue auch bei Deiner Krankenversicherung auf unsere Erfahrung seit mehr als 16 Jahren.
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Jahre Erfahrung
Unsere Fachberater unterstützen Dich speziell bei der Wahl Deiner optimalen Krankenversicherung. Unsere Berater sind speziell geschult für den öffentlichen Dienst, werden jährlich weitergebildet und haben höchste Kundenzufriedenheitswerte.

Unsere Beratung ist von Anfang an transparent. Wir finden in fünf Schritten Deinen passenden Tarif:

Nutze unser Mehr-Schritt-Formular und nimm ganz einfach Kontakt mit uns auf.
Du wirst innerhalb von 24 Stunden von Deinem persönlichen Fachberater angerufen. In diesem ersten Gespräch bestimmen wir Deine individuellen Bedürfnisse und bringen Deine Wünsche auf den Punkt.
Dein persönlicher Fachberater erstellt Dir einen Versicherungsvergleich – individuell auf Dich zugeschnitten. Damit Du keine Zeit verlierst, erhältst Du die wichtigen Dokumente per E-Mail.
Nachdem Du den Versicherungsvergleich erhalten hast, geht Dein persönlicher Fachberater im zweiten Gespräch den Vergleich mit Dir Schritt für Schritt durch und erklärt Dir detailliert die Vor- und Nachteile von verschiedenen Lösungen.
Jetzt entscheidest Du: Welcher ist „Dein“ Tarif? Nach unserer Empfehlung und Deinem persönlichen Abwägen ist es nur noch ein Kinderspiel zum Abschluss der Versicherung. Gemeinsam mit Deinem persönlichen Fachberater füllst Du den Antrag aus, sodass Du nur noch unterschreiben musst. Ist dies geschehen, sendest Du den Antrag an uns zurück und wir kümmern uns um alles Weitere!

Die folgenden Themen über die PKV für Lehrer helfen Dir, Dich optimal auf unser gemeinsames Beratungsgespräch vorzubereiten.

Die Anzahl an Tarifen ist groß, ebenso die Anzahl an gefährlichen Lockangeboten, erheblichen Leistungsunterschieden und vielfältigen Zusatztarifen. Das alles ist für viele oft verwirrend. Daher gehen wir im gemeinsamen Beratungsgespräch detailliert auf Deine Situation ein. Wir analysieren die besten Angebote für Dich. Falls Du Fragen hast, haben wir Dir – in Vorbereitung auf unser Gespräch – im folgenden wichtige Antworten bereit gestellt:

Wichtige Fragen für Dich beantwortet

Lehrer fragen sich zu Beginn ihrer Beamtenlaufbahn, ob sie eher eine Gesetzliche (GKV) oder eine Private Krankenversicherung (PKV) wählen sollen. Genau wie Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit haben auch angehende Lehrer in ihrer Funktion als Beamte auf Widerruf die Möglichkeit, sich für die PKV zu entscheiden.

Angehende Lehrer können sich zwar auch freiwillig für die GKV entscheiden, aber im Beamtentum gibt es keinen Arbeitgeberanteil zur GKV und die Beiträge müssen somit vollständig selbst getragen werden.

Sicherlich kann die Beihilfe auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden, aber i.d.R. leistet diese nur analog zur GKV. Daher bleiben Leistungslücken bestehen und Lehrer oftmals auf Kosten sitzen. Benötigt ein Lehrer beispielsweise ein Implantat, zahlt die GKV lediglich eine bestimmte Fallpauschale, die den eigentlichen Bedarf nur zu einem kleinen Teil deckt. So bleibt der Lehrer auf den Restkosten sitzen, die gerade bei Zahnimplantaten schnell sehr hoch werden können.

Die PKV bietet hingegen umfassende Leistungen für eine optimale Ergänzung der Beihilfe. Ein weiterer Vorteil: Viele Versicherer bieten Tarife für die PKV an, die speziell auf die Beihilfe zugeschnitten sind. So wird die Lücke der Beihilfe geschlossen und um eine Vielzahl umfangreicher und hochwertiger Leistungen erweitert, damit Lehrer im Krankheitsfall bestmöglich geschützt sind.

Durch die Beihilfe genießen Lehrer den umfangreichen Schutz der PKV zu sehr niedrigen Beiträgen, da lediglich die verbleibenden Prozente der Beihilfe abgesichert werden müssen. Zudem können in der Zeit der Ausbildung die besonders günstigen Ausbildungstarife für die PKV in Anspruch genommen werden. Diese sind so günstig, weil in den Ausbildungstarifen keine Altersrückstellungen gebildet werden. Viele Versicherer bieten diese bis zum 35. oder sogar bis zum 38. Lebensjahr an. Wechselt ein Referendar nach Ende seiner Ausbildung in die Position des Beamten auf Probe, wird sein Ausbildungstarif automatisch in einen normalen Volltarif umgestellt. Hierzu muss der Lehrer seine Krankenversicherung lediglich über die Statusänderung informieren.

Ambulante Leistungen für Lehrer

Erkrankt ein Lehrer und muss zum Arzt, dann profitiert er mit seiner PKV von der bestmöglichen Behandlung. Er darf den Arzt frei wählen und auch ohne einen Besuch beim Hausarzt direkt den Facharzt aufsuchen. Zudem darf ein Privatarzt als Hausarzt gewählt werden. Und im Unterschied zur GKV übernimmt die PKV je nach Tarif im Krankheitsfall auch hochwertige Behandlungsmethoden. Die ambulante Psychotherapie ist ebenso im Leistungsumfang der PKV enthalten wie umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen.

Stationäre Leistungen in der PKV für Lehrer

Im stationären Bereich bietet die PKV ebenfalls viele Privilegien, wie z.B. das Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Letztere bezeichnet die freie Arzt- und Krankenhauswahl und damit auch die Behandlung durch einen spezialisierten Arzt in einer Privatklinik. Im Krankenhaus übernimmt die PKV je nach Tarif eine große Zahl hochwertiger Leistungen. Damit diese auch tatsächlich voll abgedeckt werden, sollten Lehrer darauf achten, dass es keine Beschränkung der Gebührenordnung für Ärzte gibt. Ebenfalls versichert sind stationäre Reha-Maßnahmen und Kuren, wie beispielsweise die Mutter-Kind-Kur.

Zahnleistungen für Lehrer in der PKV

Ein weiterer Vorteil in der PKV sind die Zahnleistungen. Mit diesem umfassenden Zahnschutz sind hochwertige Behandlungen und Materialien wie Inlays, Implantate sowie Zahnersatz voll abgesichert (und auch die professionelle Zahnreinigung).

Allgemeine Leistungen für Lehrer

Die PKV bietet aber noch mehr, wie z.B. die Übernahme von Kosten für alternative Heilmethoden. So können Lehrer in der PKV auch den Besuch bei einem Heilpraktiker, Osteopathie-Behandlungen und eine Behandlung durch den Chiropraktiker in Anspruch nehmen – ebenso wie Massagen und Fango. Die Brillenträger unter den Lehrern können zusätzlich profitieren. So übernehmen viele Versicherer auch die Fertigung einer Brille, sowie eine Augenlaserung in festgelegten zeitlichen Abständen. Die PKV für Lehrer bietet je nach Tarif eine Beitragsrückerstattung (BRE) an, wenn der Versicherungsnehmer über einen bestimmten Zeitraum hinweg den Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen hat und nicht beim Arzt war. So können Sie von einer Rückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen profitieren.

Im Rahmen der PKV können Lehrer von der Beihilfe profitieren. Bei der Beihilfe handelt es sich um ein staatliches Fürsorgesystem, mit dem die Staatsdiener finanzielle Unterstützung bei medizinischen Kosten durch den jeweiligen Beihilfeträger erhalten.

Wie hoch die Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung jeweils ausfällt, hängt von dem gültigen Beihilfebemessungssatz sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ab. Abhängig vom jeweiligen Bundesland und der Kinderanzahl des Referendars kann die Beihilfe im ambulanten Versorgungsbereich zwischen 50% und 70% liegen.

Aber nicht nur Lehrer sondern auch deren Familien können unter Umständen von der Beihilfe profitieren. So können Lehrer für die eigenen Kinder Beihilfe beantragen. Diese Regelung umfasst auch Adoptivkinder. Die Beihilfe kann bis zum 25. Lebensjahr des Kindes beziehungsweise solange das jeweilige Kind kindergeldberechtigt ist in Anspruch genommen werden. Die Beihilfe kann für die Dauer dieser Tätigkeit auch über das 25. Lebensjahr hinaus genutzt werden, wenn der Nachwuchs einen Wehr- oder Zivildienst absolviert. Auch schwerbehinderte Nachkommen ohne ein eigenes Einkommen können nach der Vollendung des 25. Lebensjahres durch die Beihilfe berücksichtigt werden. Neben den Kindern haben auch die Ehepartner im Fall einer Berücksichtigungsfähigkeit einen Anspruch auf die Beihilfe. Hierbei gilt eine festgelegte Einkommensgrenze, wobei Ehepartner von Beamten über kein oder nur über ein geringes Einkommen verfügen dürfen.

Die jeweilige Höhe der Beihilfebemessungssätze kannst Du der folgenden Übersicht entnehmen:

FÜR EINEN SELBST FÜR DEN EHEGATTEN FÜR KINDER
BEAMTE MIT KIND 50% 70% 80%
BEAMTE AB 2 KINDERN 70% 70% 80%
BEAMTE IM RUHESTAND UND DEREN WITWEN/WITWER 70% 70% 80%
VOLL- ODER HALBWAISEN 80%

Folgende Ausnahmeregelungen bei der Beihilfe gibt es in Baden Württemberg, Bremen und Hessen

Baden-Württemberg:

  • Wenn bereits am 31.12.2012 ein Anspruch auf Beihilfe bestand, gilt ein Bestandsschutz
  • 70% Beihilfe für Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind (max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
  • Beihilfeberechtigte bei ehemals mind. drei Kindern
  • Versorgungsempfänger (Pensionäre)
  • Übergangsregelung Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (70%), die am 31.12.2012 als berücksichtigungsfähig galten, solange Sie in der PKV versichert sind.

Bremen:

  • 50% ambulant, Zahn und stationär (max. 70% ambulant, Zahn und stationär)
  • +5% je berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Ehegatten und Kinder max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
  • Ehegatten sind nur bis zu einer Einkommensgrenze von 10.000 € im VKJ berücksichtigungsfähig.
  • +10% bei Versorgungsempfängern (Pensionäre)

Hessen:

  • 50% ambulant und Zahn, 65% stationär (max. 70% ambulant und Zahn, 85% stationär)
  • +5% je berücksichtigungsfähiger Angehöriger (Ehegatten und Kinder max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst)
  • Ehegatten sind nur bis zu einer Einkommensgrenze von 8.354 € im VVKJ berücksichtigungsfähig.
  • +10% bei Versorgungsempfängern (Pensionäre)

Stand: Februar 2016

Rechtzeitig mit der Suche anfangen

Lehrer sollten sich rechtzeitig mit der Suche nach einer privaten Krankenversicherung auseinandersetzen. Gerade wenn man sich vorher kaum oder gar nicht mit dem Thema „Krankenversicherung“ beschäftigt hat, verliert man angesichts der vielen Versicherer und Tarife schnell den Überblick. Doch wenn einmal ein Tarif ins Blickfeld gerückt ist, stellt sich die Frage: Worauf muss man achten? Und: Passt der Tarif tatsächlich zu mir und meinen Lebensumständen?

Umfang der Versorgung 

Welche Möglichkeiten haben Lehrer, die passende Private Krankenversicherung zu finden? Vor der Suche nach einer Privaten Krankenversicherung sollten sich Lehrer zuerst darüber klar werden, in welchem Umfang die medizinische und stationäre Versorgung gewünscht ist. Auch die Frage nach den Zahnleistungen spielt eine wichtige Rolle. Auch die Absicherung der Pflege, das Krankenhaustagegeld und Kuren sollten geklärt werden. Sind Antworten auf diese Fragen gefunden, kann die Suche nach der passenden Krankenversicherung beginnen.

Versicherungsvergleich oft beste Vorgehensweise 

Um eine erste Übersicht über die verschiedenen Tarife zu bekommen, sollte man die Erstellung eines Versicherungsvergleichs nutzen. Dabei bieten wir als unabhängiger Fachberater gerne Hilfe an. Unser Fachberater erstellt einen individuellen Versicherungsvergleich der Tarife mit dem stärksten Preis-Leistungs-Verhältnis – und die Testsieger schauen wir uns dabei sehr genau an. Im Anschluss erklärt wir detailliert den Versicherungsvergleich und beantworten Rückfragen.

Unverbindliche Vorab-Risikoprüfung 

Um Dir zusätzliche Sicherheit bei der Auswahl Deiner optimalen privaten Krankenversicherung zu geben, führen unsere Experten im Voraus eine unverbindliche Vorabrisikoprüfung bei den Versicherungsgesellschaften durch. Sollten bereits Vorerkrankungen bestehen, kann es dabei gegebenenfalls zu Risikozuschlägen oder gar zu Ablehnungen durch die Gesellschaften kommen. Trotzdem ist es wichtig, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, damit Du im Schadensfall nicht auf den Ausgaben sitzen bleibst. Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen helfen wir Dir natürlich.

Unterstützung bis zum Abschluss und darüber hinaus 

Wenn wir gemeinsam Deinen passenden Tarif gefunden haben, bereitet Dir unser Versicherungsexperte alle Unterlagen vor, sodass Du diese nur noch Korrektur lesen und unterschreiben musst. So findest Du einfach und unkompliziert die PKV, die am besten zu Dir passt. Unser Service ist für alle Lehrer selbstverständlich völlig kostenfrei. Und auch nach Vertragsabschluss sind wir immer gerne Dein erster Ansprechpartner, wenn es um die Absicherung Deiner Gesundheit geht.

Ja, denn unabhängig vom eigenen Gesundheitszustand kann sich jeder neu eingestellte Beamte privat versichern. Die Öffnungsaktion gilt seit dem 1. Januar 2019 auch für Beamte auf Widerruf. Dabei ist eine Aufnahme in Tarife für Beamte auf Widerruf garantiert (gilt bei allen an den Öffnungsaktionen teilnehmenden Versicherungsgesellschaften). Die Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung garantiert dabei, dass Niemand aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt wird, eventuelle Risikozuschläge auf maximal 30% begrenzt sind und es keine Leistungsausschlüsse gibt.

Wichtig:

Beamte auf Widerruf müssen den schriftlichen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen. Gleiches gilt für Ehe- oder Lebenspartner und eigene bzw. adoptierte Kinder, wenn sich diese nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern müssen.

Wenn Ehe- oder Lebenspartner von Lehrern selbst Beihilfeleistungen erhalten und nicht gesetzlich pflichtversichert sind, dann können sie sich auch privat versichern. So hat dann jeder Versicherte – ergänzend zur Beihilfe – seinen eigenen Versicherungsschutz. Dieser Schutz ist meist relativ günstig, weil der Partner bei 70% Beihilfe nur 30% der Krankheitskosten privat absichern muss. Dank der Öffnungsaktion sind für die Aufnahme der Ehe- und Lebenspartner in die Private Krankenversicherung Vorerkrankungen oder Behinderungen kein Hindernis (wie natürlich bei den Beamten selbst auch).

Lehrer erhalten für eigene und adoptierte Kinder ebenfalls Beihilfe und zwar üblicherweise 80%. Die verbleibenden 20% kann man preiswert privat absichern. Bei Lehrern mit zwei oder mehr Kindern steigt in vielen Bundesländern und im Bund die eigene Beihilfe von 50 auf 70 Prozent, sodass der eigene Versicherungsbeitrag sinkt. Neugeborene werden von der PKV ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten aufgenommen, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens drei Monaten dort versichert ist. Dabei muss die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bzw. Adoption erfolgen. Bei älteren Kindern mit ernsteren Vorerkrankungen greift die Öffnungsaktion für den Wechsel in die Private Krankenversicherung.

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, weil der günstigste Krankenversicherungstarif im individuellen Fall nicht der beste sein muss. Ein geringerer Preis führt zu weniger Leistung und das muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Sinn macht. Die hohe Anzahl an Krankenversicherern und die noch größere Anzahl unterschiedlicher Tarife führt dazu, dass jeder einzelne beim Abschluss einer PKV seine individuellen Bedürfnisse berücksichtigen kann und so optimalen Versicherungsumfang erhalten kann.

Neben unterschiedlichen Versicherern mit unterschiedlichen Krankentarifen gibt es noch weitere Einflussfaktoren auf die Höhe des Versicherungsbeitrags. So spielt sicherlich das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers eine wichtige Rolle. Ein Versicherungsvergleich hilft, um seinen passenden Krankenversicherungstarif zu finden, der von den Leistungen gesehen optimal passt und möglichst günstig ist. Hier helfen wir Dir bei der Auswahl des passenden Tarifs und der Wahl des richtigen Anbieters. Unsere Beratung ist für Dich kostenfrei!

Ja, das ist absolut wichtig! Selbst bei einer günstigen Beihilfeversicherung müssen Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Und auch beim Abschluss einer PKV für Lehrer müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Zum Hintergrund:

Die Versicherungsunternehmen stufen anhand der Fragen das Versicherungsrisiko und damit die Beiträge entsprechend ein. Die Fragen sollten deshalb immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Vorerkrankungen dürfen auf keinen Fall verschwiegen werden. Denn die Krankenkasse kann später Aufwendungen für Leistungen zurückverlangen, für die bereits eine Vorerkrankung bestand. Die Gesellschaft kann sogar im schlimmsten Fall den Versicherungsvertrag kündigen.

Ja, die gibt es! Wir haben Dir die 19 wichtigsten Punkte zusammengefasst, über die Du Dich vor Vertragsabschluss informieren solltest.
Nimm Dir die Zeit, denn die Entscheidung für eine PKV ist oft eine Entscheidung fürs Leben. Ein späterer Wechsel ist häufig mit Nachteilen verbunden. Daher ist es vor Vertragsabschluss sehr wichtig, sich genau über Anbieter und Tarife sowie Leistungen zu informieren. Diese Checkliste unterstützt Dich bei der Wahl des richtigen privaten Krankenversicherungsschutzes und Du kannst gut vorbereitet in ein Beratungsgespräch mit einem Experten gehen.
Diese Punkte solltest Du beachten und im Beratungsgespräch ansprechen:

Selbstbeteiligung 
  • Sieht der Tarif eine Selbstbeteiligung vor?
  • Für welche Leistungen gilt die Selbstbeteiligung?
Reisen ins außereuropäische Ausland
  • Wie lange gilt der Schutz bei (vorübergehenden) Aufenthalten im außereuropäischen Ausland?
  • Verlängert sich der Schutz, wenn der Versicherte die Rückreise nicht antreten kann?
  • Bietet der Versicherer einen Beihilfeergänzungstarif an, womit die Mehrkosten für Rücktransporte aus dem Ausland zu 100 Prozent erstattet werden?
Arztrechnungen 
  • Erfolgt bei den Arztrechnungen eine Erstattung mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von 3,5?
  • Bietet der Versicherer einen Beihilfe Ergänzungstarif an, der die Honorarkosten erstattet, die weder vom privaten Beihilfe Tarif noch von der Beihilfe übernommen werden?
Freie Arztwahl
  • Werden die Arztkosten auch vollständig übernommen, wenn sie direkt zu einem Facharzt gehen, ohne vorher eine Überweisung durch einen Allgemeinmediziner zu haben?
Arzneimittel 
  • Erstattet der Versicherer den Aufwand für alle ärztlich verordneten Arzneimittel vollständig?
  • Hat die Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif, der auch die Arzneimittel erstattet, die weder vom privaten Beihilfetarif noch von der Beihilfe übernommen werden?
Ambulante Psychotherapie 
  • Werden Sitzungen im Rahmen der ambulanten Psychotherapie bezahlt?
  • Wenn ja, wie viele pro Jahr und wie viele davon ohne vorherige Genehmigung?
  • Haben Sie einen Leistungsanspruch für ambulante Psychotherapie durch psychologische Psychotherapeuten?
Vorsorgeuntersuchungen 
  • Bezahlt die Versicherung Vorsorgeuntersuchungen nur im Umfang der GKV oder auch darüber hinaus?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif an, der die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen erstattet, die weder der private Beihilfetarif noch die Beihilfe übernehmen?
Fahrtkosten und Transportkosten zur ambulanten Behandlung 
  • Wann und in welcher Höhe werden Fahrt- oder Transportaufwendungen zur ambulanten Behandlung erstattet?
Heilmittel 
  • Werden für Formen der physikalischen Therapie, Logopädie und Ergotherapie mindestens 75% vom Versicherer erstattet?
Sehhilfen 
  • Wie hoch ist die Leistung des Versicherers für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?
  • Bietet der Versicherer einen Beihilfeergänzungstarif an, der die Aufwendungen für Sehhilfen erstattet, die weder von dem privaten Beihilfetarif noch von der Beihilfe übernommen werden?
Hilfsmittel 
  • Was und wie hoch leistet die Versicherung für Hilfsmittel, wie Hör- und Sprechgeräte, Rollstühle, Prothesen oder orthopädische Schuhe?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Aufwände?
Heilpraktiker 
  • In welcher Höhe werden die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen von der Versicherung erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Schutzimpfungen 
  • In welchem Umfang werden die Kosten für Schutzimpfungen erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Häusliche Krankenpflege 
  • Welche Kosten werden für die häusliche Krankenpflege durch den Versicherer erstattet und in welchem Umfang?
Krankenhaus – Unterbringung und Chefarztbehandlung 
  • Sind nur kassenübliche Mehrbettzimmer mit Behandlung beim Stationsarzt versichert oder auch Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung?
  • Bietet der Versicherer hier einen privaten Wahlleistungstarif an, der die Kosten für Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus erstattet?
  • Wird die Chefarztbehandlung mindestens bis zum Höchstsatz der gültigen Gebührenordnung von 3,5 erstattet? Beziehungsweise wird auch darüber hinaus erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
Krankentransporte 
  • Werden im Falle einer stationären Behandlung medizinisch notwendige Transporte zum Krankenhaus vom Versicherer erstattet?
Stationäre Psychotherapie 
  • Erstattet der Versicherer eine psychotherapeutische Behandlung ohne Zeitbegrenzung in einer Klinik?
Kieferorthopädie 
  • Wie viel Prozent der Kosten werden für Kieferorthopädie erstattet?
Zahnarzt – Rechnungen, Behandlung, Zahnersatz, Inlays und Implantate 
  • Begrenzt der Versicherer die Kostenerstattung im Zahnbereich in den ersten Vertragsjahren auf Höchstbeträge?
  • Erstattet der Versicherer mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte von 3,5?
  • Wird auch über den Höchstsatz hinaus erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?
  • Werden 100 % der Aufwände für Zahnbehandlung erstattet?
  • Werden 100 % der Aufwände für Zahnersatz erstattet?
  • Werden 100 % der Aufwände für Inlays erstattet?
  • Werden 100 % der Aufwände für Implantate zu 100 % erstattet?
  • Bietet die Versicherung einen Beihilfe-Ergänzungstarif für nicht gedeckte Kosten?

Die Wahl einer Krankenversicherung ist eine Entscheidung mit Tragweite.

Daher solltest Du einem Partner vertrauen, der mit Erfahrung und Kompetenz an Deiner Seite steht. Teste uns. Führe einfach mal ein unverbindliches Telefonat mit einem unserer Experten. Wir freuen uns auf den Kontakt zu Dir.